Arbeitslosengeld und Ortsabwesenheit

Hallo!
Kennt sich hier vielleicht jemand mit Arbeitslosengeld aus? Ich habe folgendes Problem: Mein Vater bekommt seit 2 Monaten Arbeitslosengeld. Nun sollte er am 25.8. an einer Infoveranstaltung teilnehmen. Jedoch musste er am 23.8. kurzfristig für mehrere Tage aus persönlichen Gründen nach Heidelberg, was er dem AA noch per E-Mail mitteilte. Heute kam ein Brief, der besagt das die Bewilligung des Arbeitslosengeldes mit Wirkung zum 23.8. mit der Begründung „Fortfall der Arbeitslosigkeit wegen fehlender Beschäftigungssuche aufgrund von Ortsabwesenheit“ aufgehoben wird. In dem Brief wird aber auch gesagt, das „die aufgehobene Leistung von dem Tage nach dem von Ihnen angegebenen Ende des auswärtigen Ausenthalts an weitergewährt (wird)“. Bedeutet das, dass mein Vater wieder Arbeitslosengeld bekommt, sobald er sich bei seinem AA zurückmeldet? Oder ergeben sich aus dieser Ortsabwesenheit noch andere Folgen? Oder verstreicht sein Anspruch auf Arbeitslosengeld jetzt völlig? Reicht es, wenn er per E-Mail oder Telefon dem Amt meldet, wann er zurück sein wird (was Anfang nächster Woche sein wird), oder muss er sich persönlich melden?
Ich hoffe, mir kann hier jemand wieterhelfen, da ich von dem ganzen Zeug leider überhaupt keine Ahnung habe…

Danke schonmal für eure Hilfe!
Mel

Hallo!

Kennt sich hier vielleicht jemand mit Arbeitslosengeld aus?
Ich habe folgendes Problem: Mein Vater bekommt seit 2 Monaten
Arbeitslosengeld. Nun sollte er am 25.8. an einer
Infoveranstaltung teilnehmen. Jedoch musste er am 23.8.
kurzfristig für mehrere Tage aus persönlichen Gründen nach
Heidelberg, was er dem AA noch per E-Mail mitteilte.

Also um es mal nett zu sagen, dein Vater ist sehr naiv. Als Arbeitsloser hat man sich zur Verfügung zu stellen, das bedeutet man muss erreichbar sein. Übersetzung: einmal am Tag persönlich den Briefkasten kontrollieren und vergiss so Spitzfindigkeiten wie Telefon und Autos. Das AA lebt noch in der Zeit der Postkutsche. Eine Abwesenheit muss dem AA vorher mitgeteilt werden - er kann Urlaub beantragen und zwar so um die 20 Tage(SA, SO zählen mit!!!). Wenn man das nicht macht und sogar noch eine Veranstaltung absagt, weil man mega wichtige persönliche Sachen zu erledigen hat, werden die Leistungen gestrichen. Logo oder? Du kannst doch zu einem Arbeitgeber auch nicht sagen - Tante Else ist krank ich muss dahin, Urlaub nehm ich keinen und mein Geld will ich auch weiter.

Bedeutet
das, dass mein Vater wieder Arbeitslosengeld bekommt, sobald
er sich bei seinem AA zurückmeldet?

Wenn er schlau ist geht er nochmal hin, entschuldigt sich für seinen Fehler und beantragt Urlaub. Vielleicht hat er Glück.

Oder ergeben sich aus
dieser Ortsabwesenheit noch andere Folgen? Oder verstreicht
sein Anspruch auf Arbeitslosengeld jetzt völlig? Reicht es,
wenn er per E-Mail oder Telefon dem Amt meldet, wann er zurück
sein wird (was Anfang nächster Woche sein wird), oder muss er
sich persönlich melden?

Persönlich ist immer besser.

Gruss Jan

Hallo!

Grüße dich :smile: ,

Kennt sich hier vielleicht jemand mit Arbeitslosengeld aus?
Ich habe folgendes Problem: Mein Vater bekommt seit 2 Monaten
Arbeitslosengeld. Nun sollte er am 25.8. an einer
Infoveranstaltung teilnehmen. Jedoch musste er am 23.8.
kurzfristig für mehrere Tage aus persönlichen Gründen nach
Heidelberg, was er dem AA noch per E-Mail mitteilte. Heute kam

Email :frowning: naja sowas würde ich grundsätzlich per Telefon regeln aber doch net per EMail.

ein Brief, der besagt das die Bewilligung des
Arbeitslosengeldes mit Wirkung zum 23.8. mit der Begründung
„Fortfall der Arbeitslosigkeit wegen fehlender
Beschäftigungssuche aufgrund von Ortsabwesenheit“ aufgehoben
wird. In dem Brief wird aber auch gesagt, das „die aufgehobene
Leistung von dem Tage nach dem von Ihnen angegebenen Ende des
auswärtigen Ausenthalts an weitergewährt (wird)“. Bedeutet
das, dass mein Vater wieder Arbeitslosengeld bekommt, sobald
er sich bei seinem AA zurückmeldet? Oder ergeben sich aus
dieser Ortsabwesenheit noch andere Folgen? Oder verstreicht
sein Anspruch auf Arbeitslosengeld jetzt völlig? Reicht es,
wenn er per E-Mail oder Telefon dem Amt meldet, wann er zurück
sein wird (was Anfang nächster Woche sein wird), oder muss er
sich persönlich melden?

Ich denke mal das das Arbeitsamt für die Zeit für der er nicht anwesend war, also ortsauswärtig war kein Geld erhält. Eine Abmeldung vom Arbeitsamt wurde aber sop wie ich das aus dem Kontext hier rauslese nicht vorgenommen. Sonst würde es heissen „Abmeldung“ und nicht „Fortfall wegen ortsabwesenheit“.

Ich hoffe, mir kann hier jemand wieterhelfen, da ich von dem
ganzen Zeug leider überhaupt keine Ahnung habe…

Danke schonmal für eure Hilfe!
Mel

Grundsätzlich:

Als Arbeitsloser hat man sich grundsätzlich dem Arbeitsamt zur Verfügung zu stellen und auch dementsprechend Beschäftigung zu suchen. Wenn man nun Ortsabwesen ist und nicht vor ort ist, dann hat man eine wichtige Vorraussetzung für den Bezug von ALG / ALHI nicht erfüllt, also werden keine Leistungen gezahlt.
Mitteilungen per Email sind zwar machbar, allerdings gerade bei Ortsabwesenheit IMMER so abklären, dass die Bescheid wissen und vorallem mus dies auch genehmigt werden, das man für den Zeitraum der Ortsabwesenheit weiterhin sein Geld bekommt.

Mit der legeeren Emailversendung und dem Gedanken, naja das hat schon alles seine Richtigkeit gibt es kein Geld! Erst reden, dann wenn Bestätigung vorliegt fahren.

Ausgenommen wären davon aber Umstände wie: Tod oder Heirat. Da kann man nocheinmal reden mit denen. Es gibt aber wenige „urplötzliche“ Gründe die es rechtfertigen den Ort zu verlassen, ausser man hat ein Vorstellungsgespräch.

HTH

Gruß
Highspeed24

Wenn er schlau ist geht er nochmal hin, entschuldigt sich für
seinen Fehler und beantragt Urlaub. Vielleicht hat er Glück.

Ups er ist ja schon weg, mit dem Datum hab ich es nicht so. Er sollte sich sofort nachdem er wieder da ist persönlich beim AA melden, am besten gleich am selben Tag. Dann gibts auch Geld.

Oder ergeben sich aus
dieser Ortsabwesenheit noch andere Folgen?

Die Mail hat er geschrieben bevor er gefahren ist? Wenn nicht könnte es Ärger geben.

Gruss Jan

Hallo Mel,

Grundvoraussetzung für das Beziehen von Arbeitslosengeld (und zur Zeit auch noch die Arbeitslosenhilfe) ist die „Jederzeitige Verfügbarkeit“.
Dieses ist nur dann gegeben,wenn sich dann Vater an seinem Wohnsitz aufhält und jederzeit für das AA erreichbar ist…
Wobei er konkret innerhalb der Dienststunden des AA Zuhause sein sollte…damit man ihn Telefonisch oder per Boten vom AA aus erreichen kann…
Ist er das nicht,steht er dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung und das AA kann das ALG streichen bis sich dein Vater wieder persönlich
dort gemeldet hat.
Daher:

Immer VORHER mit dem zuständigen Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit eventuelle Abwesenheiten (Beerdigung/Taufe/Hochzeit) absprechen und klären,ob dafür Urlaub oder Sonderurlaub angerechnet wird…
(Hast du ein gutes Verhältnis mit dem Mitarbeiter,wird er dir das sogar ganz ohne Urlaubsanrechnung gewähren…)
NIEMALS jedoch ohne Genehmigung des Sachbearbeiters den Wohnort verlassen…

UND das alles am besten immer persönlich…
(Telefonisch nur wenn es gar nicht anders geht…wie bei einem Plötzlichen Todesfall übers Wochenende…)

Denn du musst dich immer in die Gegenseite hieinversetzten…
(Ein Telefonanruf könnte ja auch von einem „Schwarzarbeiter“ auf seiner Arbeitsstelle kommen…)
Das ist nämlich der Hintergrund der persönlichen Meldepflicht bei der
BAfA…nicht das nicht mit der Zeit gehen…

mfg

Frank

Hallo,

Wobei er konkret innerhalb der Dienststunden des AA Zuhause
sein sollte…damit man ihn Telefonisch oder per Boten vom AA
aus erreichen kann…

Nein das stimmt nicht, man muss nicht in der Dienstzeit zu Hause sein. Es reicht wenn man zu der Zeit in der normalerweise die Post kommt zu Hause ist, so das man am selben Tag auf mögliche Briefe reagieren kann.
http://www.meisterernst.de/erreichbarkeit.html
http://www.kei-kassel.gmxhome.de/info/recht/erreichb…
Telefonisch sollte man ganz normal erreichbar sein, es gibt ja Anrufbeantworter. Ich bin öfter nicht da, weil ich auch noch Nebenjobs habe. Das AA schickt auch keine Boten, sondern benutzt den Dienstweg. Briefe werden einmal am Tag abgeschickt, ich glaube hier mit irgendeinem Botendienst. Es ist sogar so das die Briefe aus Amt A(kleine Stadt) erst nach Amt B(Hauptsitz hier Bautzen) gefahren werden um von dort wieder zurück an die Kunden von Amt A verschickt zu werden. Da ist kein Platz für Spontanität.

Immer VORHER mit dem zuständigen Mitarbeiter der Bundesagentur
für Arbeit eventuelle Abwesenheiten

Wann warst du das letzte Mal auf dem AA? Da hat sich einiges geändert, solche Sachen werden jetzt am Empfang erledigt. Nur wenn man länger als die einem zustehenden Urlaubstage wegfährt ist eine Genehmigung des Sachbearbeiters nötig. Sonst „Hallo, ich will von x bis y Urlaub machen“ - „Ok tragen wir ein, Kundennummer bitte und einmal unterschreiben, Tschüss“ Dafür brauch ich max. 15min.

(Hast du ein gutes Verhältnis mit dem Mitarbeiter,wird er dir
das sogar ganz ohne Urlaubsanrechnung gewähren…)

Die Zeiten sind vorbei.

Denn du musst dich immer in die Gegenseite
hieinversetzten…
(Ein Telefonanruf könnte ja auch von einem „Schwarzarbeiter“
auf seiner Arbeitsstelle kommen…)

Hast du es schon einmal erlebt das jemand deine Identität überprüft hat? Ich nicht. Meine Sachbearbeiterin hab ich in den letzten 2 Jahren einmal gesehen und das nur weil ich es wollte. Wie gesagt wenn ich noch Urlaubstage habe, dauert es max. 15min und die Sache ist erledigt. Das könnte auch ein Schwarzarbeiter in der Mittagspause erledigen.

Gruss Jan

Hi!

Vielen Dank für die Antworten, die mich wirklich schon weiter gebracht haben und auch noch so schnell kamen!
Aber was mich jetzt noch interessieren würde ist, ob mein Vater immer noch Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wenn er sich innerhalb von sechs Wochen (das ist allem Anschein nach die Frist) beim AA zurückmeldet? Das er für die abwesende Zeit kein Geld bekommt, ist mir jetzt klar. Und da kann ich das AA auch voll und ganz verstehen (die haben schließlich auch sonst genug zu tun). Meine Frage ist nun, ob diese Fehlzeit noch andere Folgen hat, als die Nichtzahlung während er abwesend war.
Danke für eure Hilfe, Mel

na bei dir da scheinen ja noch "Paradiesische Zustände " zu herrschen…
(oder halt ein totaler Mangel an Stellen…)

Nein das stimmt nicht, man muss nicht in der Dienstzeit zu
Hause sein. Es reicht wenn man zu der Zeit in der
normalerweise die Post kommt zu Hause ist, so das man am
selben Tag auf mögliche Briefe reagieren kann.

Was aber wieder aufs selbe rauskommt…smile…

Immer VORHER mit dem zuständigen Mitarbeiter der Bundesagentur
für Arbeit eventuelle Abwesenheiten

Wann warst du das letzte Mal auf dem AA? Da hat sich einiges
geändert, solche Sachen werden jetzt am Empfang erledigt. Nur
wenn man länger als die einem zustehenden Urlaubstage wegfährt
ist eine Genehmigung des Sachbearbeiters nötig. Sonst „Hallo,
ich will von x bis y Urlaub machen“ - „Ok tragen wir ein,
Kundennummer bitte und einmal unterschreiben, Tschüss“ Dafür
brauch ich max. 15min.

(Hast du ein gutes Verhältnis mit dem Mitarbeiter,wird er dir
das sogar ganz ohne Urlaubsanrechnung gewähren…)

Die Zeiten sind vorbei.

Hier noch nicht…:-=)

Hast du es schon einmal erlebt das jemand deine Identität
überprüft hat? Ich nicht. Meine Sachbearbeiterin hab ich in
den letzten 2 Jahren einmal gesehen und das nur weil ich es
wollte. Wie gesagt wenn ich noch Urlaubstage habe, dauert es
max. 15min und die Sache ist erledigt. Das könnte auch ein
Schwarzarbeiter in der Mittagspause erledigen.

Dann haste aber Glück,so freundliche MA da zu haben…
hier must du dich legitimieren und 2 Jahre ohne das Arbeitsamt
zu sehen gibt es hier auch nicht…

Mfg

Frank

na bei dir da scheinen ja noch "Paradiesische Zustände " zu
herrschen…
(oder halt ein totaler Mangel an Stellen…)

Bautzen eben, Totaler Mangel an Stellen. Das letzte Jobangebot hab ich vor 1,5 Jahren vom AA bekommen.

hier must du dich legitimieren

Die wollen deinen Ausweis sehen? Hier reicht der AA Wisch.

und 2 Jahre ohne das Arbeitsamt
zu sehen gibt es hier auch nicht…

Nee das AA sehe ich schon, aber ich werde immer am Empfang abgefertigt. Einmal im halben Jahr die Eigenbemühungen zeigen, das war es. Das hat sich seit dem letzten AA Skandal so verändert - dachte das ist jetzt überall so. Früher musste man Nummer ziehen - 30min warten - mit der Anmeldung reden - wieder 30min warten - dann noch mit der meiner Sachbearbeiterin reden. Heute nach Alphabet anstellen, kurz warten und dann wird da alles erledigt.

Gruss Jan

Hi,
würde mich mal schlau mache, ob er während dieser Zeit krankenversichert ist!
Wenn Du nicht offiziell AA-Urlaub hast, sondern quasi abgemedet bist für eine bestimmte Zeit dort, ist man i.d.Regel nicht mehr übers AA versichert!

Gruß
Ayla

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servus,

ich melde mich morgen arbeitslos und fliege dann übermorgen für 8 Wochen in die sonnige Türkei.
Vom ALG läßt sich dann da gut leben.

Gruß Richard

Hi,

ja klar, die A-losenhilfe ist ja auch sooo üppig, dass man/frau sich davon locker einen schönen Lenz machen kann… hahahahaha. Pass auf, dass du an deinem Neid und deinem Hochmut nicht erstickst.

Gruß Nena