Hallo!
Grüße dich
,
Kennt sich hier vielleicht jemand mit Arbeitslosengeld aus?
Ich habe folgendes Problem: Mein Vater bekommt seit 2 Monaten
Arbeitslosengeld. Nun sollte er am 25.8. an einer
Infoveranstaltung teilnehmen. Jedoch musste er am 23.8.
kurzfristig für mehrere Tage aus persönlichen Gründen nach
Heidelberg, was er dem AA noch per E-Mail mitteilte. Heute kam
Email
naja sowas würde ich grundsätzlich per Telefon regeln aber doch net per EMail.
ein Brief, der besagt das die Bewilligung des
Arbeitslosengeldes mit Wirkung zum 23.8. mit der Begründung
„Fortfall der Arbeitslosigkeit wegen fehlender
Beschäftigungssuche aufgrund von Ortsabwesenheit“ aufgehoben
wird. In dem Brief wird aber auch gesagt, das „die aufgehobene
Leistung von dem Tage nach dem von Ihnen angegebenen Ende des
auswärtigen Ausenthalts an weitergewährt (wird)“. Bedeutet
das, dass mein Vater wieder Arbeitslosengeld bekommt, sobald
er sich bei seinem AA zurückmeldet? Oder ergeben sich aus
dieser Ortsabwesenheit noch andere Folgen? Oder verstreicht
sein Anspruch auf Arbeitslosengeld jetzt völlig? Reicht es,
wenn er per E-Mail oder Telefon dem Amt meldet, wann er zurück
sein wird (was Anfang nächster Woche sein wird), oder muss er
sich persönlich melden?
Ich denke mal das das Arbeitsamt für die Zeit für der er nicht anwesend war, also ortsauswärtig war kein Geld erhält. Eine Abmeldung vom Arbeitsamt wurde aber sop wie ich das aus dem Kontext hier rauslese nicht vorgenommen. Sonst würde es heissen „Abmeldung“ und nicht „Fortfall wegen ortsabwesenheit“.
Ich hoffe, mir kann hier jemand wieterhelfen, da ich von dem
ganzen Zeug leider überhaupt keine Ahnung habe…
Danke schonmal für eure Hilfe!
Mel
Grundsätzlich:
Als Arbeitsloser hat man sich grundsätzlich dem Arbeitsamt zur Verfügung zu stellen und auch dementsprechend Beschäftigung zu suchen. Wenn man nun Ortsabwesen ist und nicht vor ort ist, dann hat man eine wichtige Vorraussetzung für den Bezug von ALG / ALHI nicht erfüllt, also werden keine Leistungen gezahlt.
Mitteilungen per Email sind zwar machbar, allerdings gerade bei Ortsabwesenheit IMMER so abklären, dass die Bescheid wissen und vorallem mus dies auch genehmigt werden, das man für den Zeitraum der Ortsabwesenheit weiterhin sein Geld bekommt.
Mit der legeeren Emailversendung und dem Gedanken, naja das hat schon alles seine Richtigkeit gibt es kein Geld! Erst reden, dann wenn Bestätigung vorliegt fahren.
Ausgenommen wären davon aber Umstände wie: Tod oder Heirat. Da kann man nocheinmal reden mit denen. Es gibt aber wenige „urplötzliche“ Gründe die es rechtfertigen den Ort zu verlassen, ausser man hat ein Vorstellungsgespräch.
HTH
Gruß
Highspeed24