Arbeitslosengeld und Selbständigkeit

Hallo,

ich bin zum Teil selbständig und zum Teil angestellt. Nachdem mein Arbeitsvertrag befristet ist und ich nicht weiss, ob Mittel für eine Anschlussbeschäftigung zur Verfügung stehen, mache ich mir Gedanken darüber, ob ich Ansprüche auf Arbeitslosengeld habe.

Meine bisherigen Recherchen haben ergeben, dass man „neben der Arbeitslosigkeit“ nur maximal 15 Wochenstunden selbständig / angestellt sein darf. Hab ich dabei irgendwas üersehen?

Irgendwie stinkt es mir, dass man für eine Nebengeschäftigung zwar Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlen „darf“, aber keine Ansprüche für den Fall, dass man diese Nbenbeschäftigung verliert, erhält.

Chrissie

Hallo Chrissie,

Meine bisherigen Recherchen haben ergeben, dass man „neben der
Arbeitslosigkeit“ nur maximal 15 Wochenstunden selbständig /
angestellt sein darf. Hab ich dabei irgendwas üersehen?

Ja, dass man ab 15 Wochenstunden bereits nicht mehr als arbeitslos zählt, sondern darunter sein müsste um als arbeitslos im anspruchsberechtigten Sinne zu gelten.

MfG

Hallo Chrissie,

Meine bisherigen Recherchen haben ergeben, dass man „neben der
Arbeitslosigkeit“ nur maximal 15 Wochenstunden selbständig /
angestellt sein darf. Hab ich dabei irgendwas üersehen?

Ja, dass man ab 15 Wochenstunden bereits nicht mehr als
arbeitslos zählt, sondern darunter sein müsste um als
arbeitslos im anspruchsberechtigten Sinne zu gelten.

Das ist mir schon klar, nicht aber, warum man sich für eine Teilzeittätigkeit neben einer hauptberuflichen Tätigkeit gegen das Risiko von Arbeitslosigkeit versichern muss, dann aber nur Leistungen bekommt, wenn auch die Haupttätigkeit ganz oder zum Teil wegbricht. Versteh’ einer unsere Gesetze…

MfG

Chrissie