ich bin seit 1. Dezember arbeitslos Da es wie in vielen Bereichen auch in meinem Job an Stellenangeboten mangelt, habe ich nun die Möglichkeit, wenigstens fuer 20 Wochenstunden zu arbeiten. Es ist in einer sozialen Einrichtung, sprich, wird nicht besonders gut bezahlt. Nun weiss ich nicht, ob und wie sich das mit mit der Arbeitslosigkeit vereinbaren lässt: habe ich weiterhin Anspruch auf ein parallel laufendes, prozentual geringeres Arbeitslosengeld? Wird das zeitlich irgendwie verrechnet, oder wird der Zeitrahmen des Arbeitslosenanspruchs bei einem Teilzeitjob genauso berechnet wie bei einer Nicht-Tätigkeit??
Wer kennt sich da aus?
Viele Gruesse,
Nun weiss ich nicht, ob und wie
sich das mit mit der Arbeitslosigkeit vereinbaren lässt: habe
ich weiterhin Anspruch auf ein parallel laufendes, prozentual
geringeres Arbeitslosengeld?
Konkret gesagt, ab 15 Stunden Tätigkeit gibts kein alg I mehr, da man ab einem Umfang von 15 Wochenstunden nicht mehr als arbeitslos zählt und der Anspruch auf alg I wegfällt. Ob es ergänzend alg II geben würde in deinem Fall (bei sehr geringen Einkommen) käme auf die Zusammenrechnung aller Faktoren (Einkommen, Vermögen usw.) an.
Wird das zeitlich irgendwie
verrechnet, oder wird der Zeitrahmen des Arbeitslosenanspruchs
bei einem Teilzeitjob genauso berechnet wie bei einer
Nicht-Tätigkeit??