Arbeitslosengeld und Wohngeld?

Hallo liebe Experten,

ich habe hier mal eine theoretische Frage: könnte man als Arbeitsloser auch Wohngeld beantragen? Oder schliessen sich beide Leistungen aus, weil z.B. im Arbeitslosengeld bereits ein pauschalisiertes Wohngeld enthalten ist?

Wenn ja, wovon würde die Gewährung des Wohngeldes denn abhängen?

Danke schon mal und Gruß,
Sandra

Hallo Sandra,

ALG und Wohngeld können parallel laufen. Grundlage für die Gewährung von Wohngeld ist die Höhe des ALGes (und der Miete selbstverständlich)

Gruß Dirk

Hallo Sandra,

Wohngeld ist nicht an Arbeitslosengeld gekoppelt, auch nicht an andere Leistungen des Staates. Wohngeld kann jeder Bürger erhalten. Ausschlaggebend ist das Einkommen, die Höhe der Miete, der Personenstand.

Eigentümer von Wohnraum können auch Wohngeld beantragen. Dies ist dann ein Zuschuss zu den Belastungen für den Hausbau.

Gruss Günter

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ich habe hier mal eine theoretische Frage: könnte man als
Arbeitsloser auch Wohngeld beantragen? Oder schliessen sich
beide Leistungen aus, weil z.B. im Arbeitslosengeld bereits
ein pauschalisiertes Wohngeld enthalten ist?

Wenn ja, wovon würde die Gewährung des Wohngeldes denn
abhängen?

Danke schon mal und Gruß,
Sandra

Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

Wisst Ihr vielleicht noch, wo man denn nachschauen könnte, ab welcher Höhe des ALGs man wieviel Wohngeld bekommt?

Danke,
Sandra

Hallo Sandra,

ALG und Wohngeld können parallel laufen. Grundlage für die
Gewährung von Wohngeld ist die Höhe des ALGes (und der Miete
selbstverständlich)

Gruß Dirk

Hallo Sandra,

schau mal hier:

http://www.arbeitslosenzentrum-mg.de/Sozialhilfeleif…

http://www.mieterschutzbund-berlin.de/miete/artikel/…

Sollte das nicht reichen, spuckt Dir jede Suchmaschine unter dem Stichpunkt Wohngeldtabelle Dutzende von Links mit teilweise weiterführenden Infos aus.

Schönes Wochenende
Dirk

Hallo Sandra,

Empfehlung meinerseits. Gehe kommende Woche auf Deine Gemeindeverwaltung, stelle Antrag, gebe diesen noch diesen Monat ab, dann läuft bei Anspruch das Wohngeld ab 01.03.2002. Stelle auf jeden Fall Antrag. Sofern Dein Arbeitslosengeld zu hoch oder Deine Miete zu gering ist im Verhältnis zueinander - bitte Wasser/Abwasser, Müll und ähnl. im Antrag zusätzlich zur Miete nicht vergessen - wird man schon ablehnen. Aber zuerst Antrag stellen, wenn der Antragsteller arbeitslos ist, ist die Zeit nützlich angewandt, einen Antrag zu stellen.

Hinweis: Lasse Dir bitte den Antrag abstempeln, dass Du Dich gemeldet hast, bitte Deinen Vermieter, dass er Dir schnellstmöglich noch in der kommenden Woche den Antrag zurück gibt. Dann vor Monatsende abgeben.

Benötigt wird neben dem Mietvertrag auch die Bewilligung von Arbeitslosengeld.

Gruss Günter, ein schönes WE

vielen Dank für die Antworten.

Wisst Ihr vielleicht noch, wo man denn nachschauen könnte, ab
welcher Höhe des ALGs man wieviel Wohngeld bekommt?

Danke,
Sandra

Hallo Sandra,

ALG und Wohngeld können parallel laufen. Grundlage für die
Gewährung von Wohngeld ist die Höhe des ALGes (und der Miete
selbstverständlich)

Gruß Dirk