Dann also folgendes in einfachen Worten:
Um Arbeitslosengeld 1 zu bekommen, muß man bestimmte Voraussetzungen erfüllen: arbeitslos sein, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sich einen Anspruch dadurch erworben haben, vor allem dadurch daß man versicherungspflichtig beschäftigt war. Arbeitlosengeld 2 bekommt man, wenn das Arbeitslosengeld 1 ausgelaufen ist, dazu ist Voraussetzung daß man bedürftig ist.
und Harz 4 bekommt man dann wenn auch Arbeitslosengeld 2
abgelaufen ist ?
Nein. Erst gibt es ALG 3, dann ALG4 und dann Hartz 5…
Das Arbeitslosengeld 2, kurz ALG 2, ist den meisten Menschen unter dem Begriff „Hartz 4“ bekannt.
Das sollte man aber wissen, sofern man sich auch nur ansatzweise mit dem Thema beschäftigt hat.
Wenn man seine Hausaufgaben allerdings von Wer-Weiss-Was Benutzern lösen lässt, ohne sich nur im entferntesten selbst mit der Thematik zu befassen, kommt man zu genau solchen Aussagen (s.o.).
Ein bisschen Eigeninitiative (Google, Wikipedia, Arbeitsagentur etc.) sollte eigentlich bewirken, dass solche Fragen nicht gestellt werden.
Was landläufig als " Hartz IV " betitelt wird, ist i.d.R ALG II.
" Hartz IV " Bezeichnet das Reformpaket seinerzeit überdeckend und entsprechende Möglichkeiten haben andere Namen.
In der Hartz - Reform sind alle ergänzenden Sozialleistungen zusammengefasst, die keine Versicherungsleistungen betreffen.
ALG I, Krankengeld und Rente wären Beispiele für reine Versicherungsleistungen. Reicht mit diesen Leistungen das Geld nicht, wird die Agenda 2010 mit entprechender Unterstützung helfen.
Hartz IV ist also ein namentlichs Mahnmahl an Reformierung besagtem Inhaber des Namens.
IV ist dabei die bekannteste Stufe.
Es ist der naheligend einfachste Bezug, der am vormaligen Wort " Sozialhilfe " festgmacht werden könnte.
Der arme Peter Hartz hat aber noch andere miese Novellen ( 1-3 ) mit seiner Namensgebung eingebracht …
Das ist mir durchaus bewusst, aber überall steht was anderes wie z.B.
Alg 2 ist Hartz 4 und Sozialhilfe nur für Erwerbunfähige aber woanders steht Hartz 4 ist alg + sozialhilfe.
Wiederum ganz woanders steht Alg 1 ist Sozialhilfe.
Und da ich bei dem ganzen mist nicht mehr durchblicke dachte ich mir frage ich mal hier dafür ist dieses forum doch hier oder ?
zu Arbeitslosengeld /ALG1, siehe links auf der Seite: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25650/Navigation/zen…
Ist eine zeitlich begrenzte Versicherungsleistung; um Anspruch zu haben, muss man vorher entsprechende Beitragszeiten geleistet haben.
„Sozialhilfe“ (= Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII) erhalten bedürftige Personen, wenn sie voll erwerbsgemindert sind, und bedürftige Personen ab 65 Jahren.
Personen, die Anspruch auf ALG II haben, erhalten keine Sozialhilfe.
Ergänzende Grundsicheurng erhalten z.B. Altersrentner, deren Rente nicht den Mindestbedarf deckt.
Menschen, die ALG1 beziehen, aber deren ALG1-Höhe (plus Wohngeld) nicht den Mindestbedarf decken, erhalten stattdessen ergänzendes ALG2 zu ihrem ALG1 hinzu;
Berufstätige, die wegen ihres niedrigen Lohns auch mit Wohngeld und Kinderzuschlag nicht den Mindestlebensbedarf decken können. Sie erhalten stattdessen ergänzend ALG2 („Aufstocker“). Bereits jeder dritte Euro an ALG2-Leistungen geht an Berufstätige;
Eltern , die ihr Kind unter 3 Jahren selbst betreuen und deshalb dem Arbeitsmarkt (noch) nicht zur Verfügung stehen müssen;
Menschen, die pflegebedürftige Angehörige im Haushalt selbst versorgen und deshalb nicht (bzw. nur eingeschränkt) berufstätig sein können
u.a.
Und da ich bei dem ganzen mist nicht mehr durchblicke dachte
ich mir frage ich mal hier dafür ist dieses forum doch hier
oder ?
dazu ist dieses Thema zu komplex! Denn ein ALG1 Empfänger kann auch noch ALG2 bekommen. Und nun?
Grob gesagt kann man ALG1 12 Monate bekommen, dann, wenn man noch arbeitsfähig ist ALG2 (Hartz4) und wenn mann nicht mehr dem Arbeitsmart zur Verfügung steht, nur noch Sozialhilfe!