Arbeitslosengeld verteilung

Hallo, ich muss ein Referat in der Schule machen über Arbeitlosigkeit.

Leider finde ich im Internet nirgendwo eine erklärung wann man Arbeitlosengeld 1 , 2 , Harz 4 oder sozialhilfe bekommt.

Einfach nach einem Jahr gibt es das … , dann gibt es das … , und wenn man 2 jahre ohne erfolg einen Job sucht bekommt man … .

Leider kann ich diese erklärung nicht finden kann es mir bitte jemand erklären ?

Dank im Voraus PB

Hallo,

warum findest Du nichts? Hast Du bei ebay gesucht oder wo?

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Cont…

und dort mal weiter forschen!

VG René

genau das ist das Problem ich verstehe kein Wort davon und müsste jedes 2. im Duden nachgucken.

Deswegen habe ich ja darum gebeten ob es mir jemand in einfachen Worten erklären kann :smile:

Dann also folgendes in einfachen Worten:
Um Arbeitslosengeld 1 zu bekommen, muß man bestimmte Voraussetzungen erfüllen: arbeitslos sein, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sich einen Anspruch dadurch erworben haben, vor allem dadurch daß man versicherungspflichtig beschäftigt war. Arbeitlosengeld 2 bekommt man, wenn das Arbeitslosengeld 1 ausgelaufen ist, dazu ist Voraussetzung daß man bedürftig ist.

und Harz 4 bekommt man dann wenn auch Arbeitslosengeld 2 abgelaufen ist ?

Eigeninitiative

und Harz 4 bekommt man dann wenn auch Arbeitslosengeld 2
abgelaufen ist ?

Nein. Erst gibt es ALG 3, dann ALG4 und dann Hartz 5…

Das Arbeitslosengeld 2, kurz ALG 2, ist den meisten Menschen unter dem Begriff „Hartz 4“ bekannt.

Das sollte man aber wissen, sofern man sich auch nur ansatzweise mit dem Thema beschäftigt hat.

Wenn man seine Hausaufgaben allerdings von Wer-Weiss-Was Benutzern lösen lässt, ohne sich nur im entferntesten selbst mit der Thematik zu befassen, kommt man zu genau solchen Aussagen (s.o.).

Ein bisschen Eigeninitiative (Google, Wikipedia, Arbeitsagentur etc.) sollte eigentlich bewirken, dass solche Fragen nicht gestellt werden.

Gruß

S.J.

2 Like

Hallo,

Was landläufig als " Hartz IV " betitelt wird, ist i.d.R ALG II.

" Hartz IV " Bezeichnet das Reformpaket seinerzeit überdeckend und entsprechende Möglichkeiten haben andere Namen.

In der Hartz - Reform sind alle ergänzenden Sozialleistungen zusammengefasst, die keine Versicherungsleistungen betreffen.

ALG I, Krankengeld und Rente wären Beispiele für reine Versicherungsleistungen. Reicht mit diesen Leistungen das Geld nicht, wird die Agenda 2010 mit entprechender Unterstützung helfen.

Hartz IV ist also ein namentlichs Mahnmahl an Reformierung besagtem Inhaber des Namens.

IV ist dabei die bekannteste Stufe.

Es ist der naheligend einfachste Bezug, der am vormaligen Wort " Sozialhilfe " festgmacht werden könnte.

Der arme Peter Hartz hat aber noch andere miese Novellen ( 1-3 ) mit seiner Namensgebung eingebracht …

mfg

nutzlos

Das ist mir durchaus bewusst, aber überall steht was anderes wie z.B.
Alg 2 ist Hartz 4 und Sozialhilfe nur für Erwerbunfähige aber woanders steht Hartz 4 ist alg + sozialhilfe.
Wiederum ganz woanders steht Alg 1 ist Sozialhilfe.

Und da ich bei dem ganzen mist nicht mehr durchblicke dachte ich mir frage ich mal hier dafür ist dieses forum doch hier oder ?

Hallo

zu Arbeitslosengeld /ALG1, siehe links auf der Seite: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25650/Navigation/zen…
Ist eine zeitlich begrenzte Versicherungsleistung; um Anspruch zu haben, muss man vorher entsprechende Beitragszeiten geleistet haben.

„Sozialhilfe“ (= Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII) erhalten bedürftige Personen, wenn sie voll erwerbsgemindert sind, und bedürftige Personen ab 65 Jahren.
Personen, die Anspruch auf ALG II haben, erhalten keine Sozialhilfe.
Ergänzende Grundsicheurng erhalten z.B. Altersrentner, deren Rente nicht den Mindestbedarf deckt.

Zu Arbeitslosengeld 2 / ALG2 (= im Volksmund „Hartz IV“):
http://das-geht-uns-an.de.tl/-g-Hartz-IV-g–_--ALG-2…
http://hartz.info/index.php?topic=7.0
ALG2-Anspruch haben z.B. :

  • Menschen, die ALG1 beziehen, aber deren ALG1-Höhe (plus Wohngeld) nicht den Mindestbedarf decken, erhalten stattdessen ergänzendes ALG2 zu ihrem ALG1 hinzu;
  • Berufstätige, die wegen ihres niedrigen Lohns auch mit Wohngeld und Kinderzuschlag nicht den Mindestlebensbedarf decken können. Sie erhalten stattdessen ergänzend ALG2 („Aufstocker“). Bereits jeder dritte Euro an ALG2-Leistungen geht an Berufstätige;
  • Eltern , die ihr Kind unter 3 Jahren selbst betreuen und deshalb dem Arbeitsmarkt (noch) nicht zur Verfügung stehen müssen;
  • Menschen, die pflegebedürftige Angehörige im Haushalt selbst versorgen und deshalb nicht (bzw. nur eingeschränkt) berufstätig sein können
    u.a.

LG

Das ist mir durchaus bewusst, aber überall steht was anderes
wie z.B.
Alg 2 ist Hartz 4

Ist ein Bestandteil dieser AGNDA 2010.

Es nennt sich dann ALG II oder ergänzendes ALG II, wenn vorrangige Leistungen nicht zum Lebensunterhalt ausreichen ´würden.

und Sozialhilfe nur für Erwerbunfähige aber

Die kleine Änderung würde " Sozialgeld " heissen

woanders steht Hartz 4 ist alg + sozialhilfe.
Wiederum ganz woanders steht Alg 1 ist Sozialhilfe.

Beides allgemein so wie dekliniert " Tinneff "

Zustehendes ALG I bliebe eine Versicherungsleistung.
Zu möglichem Wohngeldanspruch bei ALG I - Anspruch werden andere User gezielte Fragen stellen

Und da ich bei dem ganzen mist nicht mehr durchblicke dachte
ich mir frage ich mal hier dafür ist dieses forum doch hier
oder ?

Natürlich…denn manch User kann sich erst einmischen, wenn die exakte Situation bekannt ist.

mfg

nutzlos

ALG II ist selbst manch geschulten Sachbearbeitern vor Ort ein schwierig Thema.

Hallo,

Und da ich bei dem ganzen mist nicht mehr durchblicke dachte
ich mir frage ich mal hier dafür ist dieses forum doch hier
oder ?

dazu ist dieses Thema zu komplex! Denn ein ALG1 Empfänger kann auch noch ALG2 bekommen. Und nun?

Grob gesagt kann man ALG1 12 Monate bekommen, dann, wenn man noch arbeitsfähig ist ALG2 (Hartz4) und wenn mann nicht mehr dem Arbeitsmart zur Verfügung steht, nur noch Sozialhilfe!

Dazu kommen jedoch zig Ausnahmen und Kriterien (zu ALG1 z.B. http://www.sozialhilfe24.de/arbeitslosengeld-alg-i-1…), sodas es keine allgemeine Aussage geben kann!

VG René