Liebe/-r Experte/-in,ich bin jetzt das 2. jahr in elternzeit (150 euro monatlich)mein freund verdient 1100 euro monatlich, nun meine frage. würde mir/uns geld von ämtern zustehen (arbeitsamt,sozialamt,wohngeldstelle)???
Hallo, Anja
„Sozialhilfe“ im Sinne von Grundsicherungs-Leistungen nach dem SGB XII erhalten nur Personen ab 18 Jahren, sofern sie voll erwerbsgemindert sind, sowie Personen ab 65 Jahren. Das wird bei Euch aber ja vermutlich nicht zutreffen.
Also käme ggf. nur ALG2 / „Hartz IV“ nach SGB II in Frage…falls ALG2-vorrangige Ansprüche Euren Bedarf nicht decken.
Dazu hilft dir das hier vielleicht schon weiter:
http://www.sozialhilfe24.de/elterngeld/
http://www.elterngeld.net/elterngeld-sozialleistunge…
http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/wohngeld.html
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Cont…
Um Euren ALG2-Anspruch genauer zu berechnen, bräuchte man wesentlich mehr Angaben. Ggf. probiert mal diesen Rechner aus:
http://hartz.info/index.php?topic=43765.0
Die Antragsformulare und Ausfüllhilfen für ALG2 gibt es hier:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen…
LG