Arbeitslosengeld während Praktikum

Da ich nicht weiß, ob das grundsätzlich möglich ist und beantragt werden kann:
Ausgangssituation:
Nach abgeschlossener Ausbildung Bezug von Arbeitslosengeld I, berechnet nach der Ausbildungsvergütung.
Aktuell 2-wöchiges Praktikum im erlernten Beruf bei einem potenziellen Arbeitgeber als Geselle. Besteht für diese Zeit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld auf Grundlage eines durchschnittlichen Gesellenlohnes?

Vielen Dank im Voraus für möglichst erhellende Antworten.

ALGI berechnet sich nach dem durchschnittlichen Lohn/Gehalt der letzten 2 Jahre vor Entstehung des ALGI-Anspruchs. Das war in diesem Fall die Ausbildsungsvergütung. Ein höhrer Anspruch entsteht erst, wenn mind. 12 Mon. als Geselle gearbeitet wird.

Praktika sind übrigens bei der Arbeitsagentur meldepflichtig, da man ja in dieser Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Das sollte man auch tunlichst machen, da es große Probleme nach sich zieht, wenn im Praktikumsbetrieb ein Unfall passiert oder dieser eine Kontrolle wegen Schwarzarbeit hat.

Auf jeden Fall musst du dein Praktikum bei deinem Arbeitsvermittler vorher anmelden. Da das Ziel des Praktikums ja ist, dass du im Anschluss in eine Beschäftigung übernommen wirst, kann dir das Arbeitsamt unter bestimmten Voraussetzungen sogar Fahrtkosten etc. erstatten. Dein Alg I erhältst du weiterhin. Das Praktikum läuft dann unter einer so genannten Masnahme beim Arbeitgeber nach Paragraph 45 SGB III und wird gefördert! Ganz wichtig ist nur, dass du dem Arbeitsamt vorher Bescheid gibst - auch zu deiner eigenen Sicherheit.  (Stichwort Schwarzarbeit)
Viele Grüße und Erfolg!

Die Höhe des alg berechnet sich aus den Beiträgen die du eingezahlt hast. Es wird das Arbeitsentgelt der letzen 12 Monate berücksichtigt. Alg während des Praktikums ist möglich,  muss aber mit der arbeitsvermittlung abgeklärt werden. Die Höhe des Arbeitslosengeldes ändert sich da nicht,  außer du bekommst auch vom arbeitsgeber entgelt. Das wird dann als nebeneinkommen angerechnet.

Hallo

ich bin keine „Expertin“ für ALG 1 / Arbeitslosengeld nach SGB III (sondern für ALG 2-Grundsicherung nach SGB II / „Hartz IV“ ) - aber schau’ mal hier rein: http://hartz.info/index.php?topic=10282.0  Das ist zwar auf ALG2 bezogen formuliert, aber beim Arbeitslosengeld nach SGB III sieht es meines Wissens nicht anders aus: Das Praktikum muss vorab (!) von der Arbeitsagentur „abgesegnet“ werden, mit entsprechendem Vertrag zwischen Arbeitsgeber und Arbeitsagentur usw. Ansonsten fällt meines Wissens der Anspruch auf ALG während dieser Zeit weg, sofern das Praktikum mehr als 14.9 Wochenstunden in Anspruch nimmt.  

Besteht für diese Zeit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld auf Grundlage eines durchschnittlichen Gesellenlohnes?

Meines Wissens basiert die Berechnung des ALG1 nachwievor auf dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, dass du in deiner Beschäftigung vor Entstehung deines ALG1-Leistungsanspruchs zuletzt durchschnittlich verdient hast ->
 http://www.arbeitsagentur.de/nn_546630/Navigation/ze…

LG