Da ich nicht weiß, ob das grundsätzlich möglich ist und beantragt werden kann:
Ausgangssituation:
Nach abgeschlossener Ausbildung Bezug von Arbeitslosengeld I, berechnet nach der Ausbildungsvergütung.
Aktuell 2-wöchiges Praktikum im erlernten Beruf bei einem potenziellen Arbeitgeber als Geselle. Besteht für diese Zeit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld auf Grundlage eines durchschnittlichen Gesellenlohnes?
Vielen Dank im Voraus für möglichst erhellende Antworten.