Arbeitslosengeld zu niedrig

Hallo!

Ich bin nach 11j Job in der Elternzeit gekündigt worden! Da die Firma geschlossen hat. Ist auch Ok so. Nun war ich heut beim Arbeitsamt um mein Arbeitslosengeld berechnen zu lassen und bin bald vom Stuhl gefallen. Die wollen mich mit 361€ abspeisen.Da hatte ich ja mehr Elterngeld (457€) Wird man echt bestrafft wenn man Kinder (22 Mon) hat! Ich kann ca. 20 stunden arbeiten! Leider nicht in meinem gelernten Beruf ( Galvaniseurin) da es erst ab 16 Uhr möglich wäre. Ich habe vorher 1400 Netto gehabt.Die Nette Dame sagte ich solle widerruf einlegen.Hat das Sinn?Habe ich eine andere möglichkeit noch an geld zu kommen? Ich bin Verheiratet und mein Mann hat ca.2000 Netto.Wir haben eine ETW kann ich Wohngeld oder so bekommen?

Danke für Eure hilfe

Hallo laterza,

ob Sie zu wenig Arbeitslosengeld bekommen, kann ich mit diesen Angaben nicht sagen.
Sind Sie jedoch der Meinung, dass es so ist, legen Sie binnen eines Monats Widerspruch ein. Das geht schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Agentur für Arbeit.
Sie können versuchen, Wohngeld zu beantragen. Ich gehe jedoch davon aus, dass Ihr Mann dafür zu viel verdient.
Hierbei wird ja nicht nur das Gehalt, sondern auch noch das Kindergeld angerechnet.
Aber einen Versuch ist es sicher wert!

Viele Grüße, SweetAngel1801

Guten Tag.
Ihr Arbeitslosengeld wird wohl so niedrig ausfallen, weil Sie sich nur Teilzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Ein Widerspruch können Sie innerhalb der vier Wochen nach Bescheiderstellung formlos schrictlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit abgegeben. Ob dieser Widerspruch Erfolg hat, kann ich nicht beurteilen.
Bezüglich Ihrer Anfrage auf Wohngeld kann ich auch keine Angabe machen, da diese BErechnung von der Mietzahlung etc. abhängig ist und vom zuständigen Wohnungsamt berechnet wird. Einfach dort mal nachfragen.
Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 und Kinderzuschlag werden Sie wohl aufgrund des Nettoeinkommens Ihres Mannes nicht haben.

Hallo,

also grundsätzlich kannst du immer Widerspruch einlegen, ob es was bringt ist die andere Seite.
Wohngeld kannst du auch beantragen auch da ist es optional ob du was bekommst oder nicht.
Eine weitere Möglichkeit wäre ALG II oder auch Hartz 4 genannt. Aber wenn dein Mann so viel Einkommen hat werdet Ihr dieses sicherlich entweder garnicht oder nur ganz wenig erhalten.

LG
Stere0

Hallo,Vielen dank für Eure Antwort ich werde es mal versuchen!

also grundsätzlich kannst du immer Widerspruch einlegen, ob es
was bringt ist die andere Seite.
Wohngeld kannst du auch beantragen auch da ist es optional ob
du was bekommst oder nicht.
Eine weitere Möglichkeit wäre ALG II oder auch Hartz 4
genannt. Aber wenn dein Mann so viel Einkommen hat werdet Ihr
dieses sicherlich entweder garnicht oder nur ganz wenig
erhalten.

LG
Stere0

Hallo,
zunächst einmal: der Widerruf kostet dich keinen Cent. Probiere das also einfach. Es wird ja eine gesetzlich fundierte Begründung geben, wie die Arbeitsagentur auf eben diesen Betrag kommt.
Sollte eure Wohnung eine Mietwohnung sein, könnt ihr selbstverständlich Wohngeld beantragen. Wenn es eine Eigentumswohnung ist, könnt ihr Lastenzuschuss (ist Wohngeld für Eigentum) beantragen. Ob es dann tatsächlich etwas gibt, ergibt sich durch die Berechnung. Es ist tatsächlich immer noch so, dass man sich finanziell sehr stark einschränken muss, sobald man ein Kind hat. Überleg doch mal, ob du dein Kind in einer Kinderkrippe gut versorgen lassen kannst, damit du einen Job für tagsüber suchen kannst, vielleicht mit einer Oma als Notbetreuung im Hintergrund… Alles Gute!

Das Arbeitslosengeld wird ja nach dem Bruttogehalt berechnet. Die Elternzeit wird ebenfals nach dem zu letzt verdientem Bruttogehalt mit berechnet. Das heist die Elternzeit gilt beim Arbeitsamt wie eine Berufstätigkeit. So war es bei mir auch, ich hatte allerdings nicht so ein gutes Gehalt und bekam immerhin mit ein Kind über 600 €.
Lege auf jedenfall Wiederspruch ein und nehme dir zur Not Rechtsbeistand über einen Anwalt damit kannst du dann nichts verkehrt machen. Wenn du keine Rechtschutzversicherung hast, kann man auch Unterstützung über den Anwalt beantragen. Du hast da nicht viel Arbeit mit, der Anwalt kümmert sich in der Regel um diese Anträge.

Viel Glück und alles Gute.

Danke für deine aussage! Ja ich fühle mich total verarscht die machen was sie wollen mit einem ob man verhungert ist dennen egal!

Hallo laterza,

Leider ist es so, dass die Einkünfte der letzten drei Jahre zählen. Ich an Deiner stelle würde jedoch Einpruch erheben, da es mir auch etwas wenig vorkommt.
Denn wenn ich richtig gelesen habe, ist dein Kind 22 Monate alt. Dann nehme ich noch 2 Monate für die die Zeit vor der Geburt weg, dann sind wir bei 24 Monate.
Dann bleiben immernoch 12 Monate zum berechnen, und das reicht völlig aus. Denn man muß innerhalb von drei Jahren 12 Monate zusammen bekommen.
Mich würde mal interessieren was diese meinten warum Dein ALG1 so niedrig ausfällt. Wobei die eventuell dein Elterngeld anrechnen, dann könnte die Höhe stimmen.

Was Das Gehalt von Deinem Mann betrifft, werdet Ihr sicherlich keine Zuschüsse bekommen, das wird mit sicherheit zu hoch sein.

Herzlichst
Momo

Guten Tag,
Wohngeld und ALG 2 sind zwei verschiedene Dinge.Beim Wohngeld beträgt z.B. die Vermögensfreigrenze 90 000 Euro für Ehepaare,davon kann beim ALG 2 keine Rede sein.Es ist also durchaus möglich in so einem Fall Wohngeld zu erhalten,aber kein ALG 1.Gruß Conny