Hallo ich bekomme nachdem ich den Zivildienst beendet habe und keine Stelle gefunden habe 7,44€ Arbeitslosengeld am Tag also rund 223€ im Monat.
Ich bin 23 Jahre alt und wohne noch zuhause. Ich bekomme kein Kindergeld mehr. Ich muss keine Miete zahlen, aber meine Eltern sind nicht gerade scharf drauf mich durchzufüttern. Habe ich anspruch auf Hartz4? Gibt es einen Mindestsatz an Arbeitslosengeld?
du kannst zuschuß beim jobcenter beantragen, du wirst dann eine eigene bedarfsgemeinschaft und bekommdst begleitendes hartz IV, hätte dir aber beimm antrag auf alg gesagt werden müssen, es kann aber sein, das sie die einkünfte deiner eltern brauchen, also unbedingt schnellstens zu jobcenter und beantragen, hartz gibt es genau wie alg erst ab antragstellung
Hallo ich bekomme nachdem ich den Zivildienst beendet habe und
keine Stelle gefunden habe 7,44€ Arbeitslosengeld am Tag also
rund 223€ im Monat.
Ich bin 23 Jahre alt und wohne noch zuhause. Ich bekomme kein
Kindergeld mehr. Ich muss keine Miete zahlen, aber meine
Eltern sind nicht gerade scharf drauf mich durchzufüttern.
Habe ich anspruch auf Hartz4? Gibt es einen Mindestsatz an
Arbeitslosengeld?
Guten Tag.
Da Sie unter 25 Jahre sind, wird das Einkommen und Vermögen Ihrer Eltern berücksichtigt.
Ihre Eltern müssen somit einen Arbeitslosengeld 2 (neudeutsch: Hartz4) Antrag stellen.
Hallo ich glaube nicht das du ALGII bekommst da du mit deinen eltern eine Bedarfsgemeinschaft bildest.
Der Gesetzgeber hat vorgesehen, daß Arbeitslosen bis 25 zuzumuten ist, bei den Eltern zu wohnen. Will sagen, du hast keinen Anspruch, denn das war ja u.A. der ‚Sinn‘ der Hartz-Gesetze. Da hast du keine Chance, denn gerade jungen Arbeitslosen wird ja unterstellt, sie wollten nicht. Entsprechend schikaniert werden sie vom Hiob-Center.
Natürlich gibt es Ausnahmen. Wenn du dir etwa einen Iro schneiden oder dich auf die Stirn tätowieren läßt, kann es deinen Eltern nicht zugemutet werden, mit dir unter einem Dach zu leben. Mein Neffe ist zum Beispiel so ein Fall, der hatte mit 17 schon eine eigene Wohnung, die der Staat bezahlt hat. Aber die ganze Sache hat auch eine ellenlange Vorgeschichte.
Hallo…,
wenn du Arbeitslosengeld bekommst, hast du die Anspruchsvoraussetzungen dafür erfüllt und keinen Anspruch auf Hartz4-Leistungen.
Für die Höhe des Arbeitslosengeldes ist das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, das du in der letzten Beschäftigung vor Entstehung deines Leistungsanspruches zuletzt durchschnittlich erzielt hast, das Vorhandensein eines Kindes im Sinne des § 32 Absatz 1, 3 bis 5 Einkommensteuergesetz und die zu berücksichtigende Lohnsteuerklasse von Bedeutung. Der Leistungssatz beträgt 60% (ohne Kind) des pauschalierten Nettoentgeltes, welches der Berechnung zugrunde gelegt wird.
Hilft dir das weiter?
Gruß Caro
Ja Dir steht Hartz IV ergänzend zu, sowie Deinen Anteil an der Miete und den Heizkosten,
schnellstens beantragen, gleich Montag, denn erst ab den Tag der Antragstellung.
Miete ihr seit 3 Personen, 1/3 du,
Hallo,
also hier gilt es einige Punkte zu beachten.
generell besteht in Anspruch auf Kindergeld.
Nach BGB § 1612 (b) und nach dem Bundeskindergeldgesetz SGB 1 § 25 und nach dem Einkommensteuergesetz § 31.
zu h4 gibt es gesonderte Regeln:
nach Überprüfung deines Anspruches musst du einen Antrag stellen. Deine Eltern sind dir dem Grunde nach unterhaltsverpflichtet… sofern sie dazu in der Lage sind. Sind sie es nicht steht dir evtl. Hilfe zum Lebensunterhalt zu.
Zur Antragstellung brauchst du eine Bescheinug der Absolvierung des Zivildienstes. Gehaltsabrechnungen deiner Eltern, den Mietvertrag deiner Eltern und die Abrechnungen von Wasser, Heizung . Strom wird von der Arge nicht übernommen.
Dann wird dein Bedarf ermittetelt.
Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Höchstbeträge der Mietobergrenze. Du wirst ein Formular von der Arge bekommen, wo der Vermieter das Baujahr und evtl. Sanierungs- Mondernisierungsmaßnahmen ausfüllen muss. An den Angaben orientiert sich die Mietobergrenze.
ein Beispiel aus meinem Bundesland…
3 Personen in einer 75qm2 Wohnung Baujahr 2009 darf nicht mehr als 642 Euro kalt kosten hinzu muss die Arge die Betriebskosten übernehmen. Sagen wir die Betriebskosten liegen bei ca. 180 Euro im Monat. Also insgesamt muss die Arge 822 Euro übernehmen.
die 822 Euro wird dann durch 3 geteilt: heisst pro Kopf sind 274 Euro Mietanteil zu tragen.
Dir stehen nach H 4 ein Regelsatzbedarf von 359 Euro zu davon wird der evtl. Kindergeldanspruch in Höhe von 184 Euro abgezogen:bleiben 90 Euro Anspruch der Regelleistung die von der Arge zu zahlen sind. Da wird der Unterhaltsanspruch geprüft, denn wie gesagt deine Eltern sind dir unterhaltsverpflichtet. Es wird der Regelbedarf als Maßstab genommen:
Haushaltsvorstand 359 - jüngerer Ehepartner 311 dann dein Anspruch 359 das wird addiert + die Miete - evtl. Kindergeldanspruch, was da rauskommt ist der Regelbedarf, dieser wird dann vom Nettogehalt deiner Eltern abgezogen. Wenn dann unterm Strich rauskommt das deine Eltern dich nicht finanziell unterstüten können hast du Anspruch auf H4 : Regelbedarf - evtl. Kindergeldanspruch + Mietanteil + div. Betrag vom Regelbedarf. Da du zu der Gruppe der U25 gehörst wird, wirst du div. Auflagen von der Arge bekommen. Du wirst eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben in dem genau festgelegt wird, wieviele Bewerbungen du schreiben musst, wenn du eine Ausbildung bereits absolviert hast. Wenn nicht musst du dich um einen Ausbildungsplatz kümmern und wenn es nicht klappt wirst du zu Maßnahmen geschickt, die dir dabei helfen sollen. Solltest du deiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen wird dir deine Leistung ohne wenn und aber um 100 % für 3 Monate gesperrt.
Ich hoffe dir geholfen zu haben.
LG Deern50
Hallo,
grundsätzlich kannst du einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Du würdest jedoch den Satz für U25jährige (278,-€) abzüglich Arbeitslosengeld I (223,-€) zuzüglich Freibetrag 30,-€/Monat= 85,-€ Zuschuss bekommen. Ich würde auf jedenfall auch Nebenkosten und Heizkostenverbrauch bei den Eltern angeben. Kaltmiete würde nicht übernommen werden. Jedoch wird die ARGE eine Unterhaltsprüfung gem. § 9 SGB II gegenüber deinen Eltern machen. Da diese bis zum Abschluss einer Erstausbildung dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet sind. Da stellt sich schon fast die Frage, ob ihr wegen 85,-€ + vielleicht 50,-€ Nebenkosten einen Antrag stellen wollt, bei dem Einkünfte und Vermögen deiner Eltern mit offen zu legen sind. Je nachdem, was deine Eltern monatlich verdienen und was sie gespart haben, wird der Antrag dann wg. übersteigendem Einkommen oder Vermögen abgelehnt.
Gruß
flottebiene
***
ds sieht schlecht aus für dich… du lebst bis zu deinem 25. lebensjahr in einer „bedarfsgemeinschaft“ aus der du nicht ohne weiteres ausziehen kannst. bis dahin sind deine eltern (wenn sie über ein entsprechendes einkommen vefügen) für dich unterhaltsverpflichtet.
ds sieht schlecht aus für dich… du lebst bis zu deinem 25.
lebensjahr in einer „bedarfsgemeinschaft“ aus der du nicht
ohne weiteres ausziehen kannst. bis dahin sind deine eltern
(wenn sie über ein entsprechendes einkommen vefügen) für dich
unterhaltsverpflichtet.
ja das hab ich jetzt auch schon mitbekommen, da werden sich meine eltern aber freuen.
Hallo ich bekomme nachdem ich den Zivildienst beendet habe und
keine Stelle gefunden habe 7,44€ Arbeitslosengeld am Tag also
rund 223€ im Monat.
Das ist noch nicht einmal der Hartz4-Regelsatz.
Ich bin 23 Jahre alt und wohne noch zuhause. Ich bekomme kein
Kindergeld mehr. Ich muss keine Miete zahlen, aber meine
Eltern sind nicht gerade scharf drauf mich durchzufüttern.
Ob sie wollen oder nicht sie müssen.
Habe ich anspruch auf Hartz4?
Gehe zu der für dich zuständigen ARGE und du wirst es erfahren. Die prüfen dann zuerst, ob deine Eltern deinen Unterhalt bestreiten können. Können sie nicht, dann solltest du noch was dazu bekommen.
MfG
Hallo
ja es gibt Hartz IV.
Problem: Du würdest mit Deinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Das heißt, dass alle Einkommen aller im Haushalt lebenden Familienmitglieder angerechnet werden und dann geprüft wird ob etwas zusteht. Dein Vater müsste einen Antrag auf Hartz IV stellen.
Ausziehen und eigene Wohnung geht erst ab 25 Jahre, es sei denn, dass ein Zusammenleben mit den Eltern für beide Seiten unzumutbar wäre. Das dem Amt zu beweisen ist sehr schwer.
Beim Arbeitslosengeld gibt es keinen Mindestanspruch, es wird nach der Höhe des Nettoarbeitsentgeldes berechnet. (60% wenn keine Kinder da sind)
Das Arbeitslosengeld gibt es für 12 Monate, danach gibt es Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) also in Deinem Fall wahrscheinlich GAR NICHTS mehr!
Das sind die deutschen Sozialgesetze.
Fazit: DU brauchst eine Arbeit. Viel Glück beim suchen und finden.
Franjo
Bin nicht sicher, aber solange Du Zuhause wohnst und Deine Eltern Dich unterstützen, ist es wohl schwierig Hartz4 zu bekommen.
Bei Beantragung müßtest Du vermutlich die Vermögensverhältnisse Deiner Eltern darlegen…
Ausziehen???
Evtl. weiss jemand anderes besseren Rat, als die ARGE direkt zu kontakten.
Hallo,
bis mindestens zum 25. Lebensjahr sind die Eltern unterhaltspflichtig. Nur wenn die Eltern selber kein Geld haben, gibt es die Möglichkeit mit Hartz IV aufzustocken. Wenn Du noch zu Hause wohnst und dort wahrscheinlich auch keine Miete zahlst, müssen leider die Eltern weiter für Dich sorgen. Aber selbst bei einer eigenen Wohnung würde dann das Amt die Eltern anschreiben und Unterhalt fordern.
Tut mir leid, das bleibt nur eine schnelle Jobsuche.
Hallo,
Ihr Anspruch auf Arbeitlosengel I berechnet sich nach dem letzten Einkommen. D.h. mehr als die genannten 7,44EUR können Sie dort nicht bekommen.
Es gibt die Möglichkeit aufstockend zum Arbeitslosengeld I Hartz 4 zu beantragen. Dies ist üblich, wenn der Anspruch auf Alg I so niedrig ist, dass er nicht zum täglichen Leben ausreicht.
Soweit wäre es also kein Problem für Sie Hartz 4 zu beantragen.
Folgendes Problem tritt in Ihrem Fall jedoch auf: Sie sind unter 25 Jahre alt und wohnen noch bei den Eltern.
In diesem Fall können Sie nur gemeinsam mit den Eltern einen Antrag auf Hartz 4 stellen und dann wird auch das Einkommen der Eltern bei Antragstellung geprüft. Wenn die Eltern berufstätig sind, macht es in der Regel keinen Sinn einen Antrag zu stellen, weil das Einkommen dann vermutlich zu hoch ist und sich kein positiver Anspruch errechnet.
2. Möglichkeit: Sie suchen sich eine eigene Wohnung, dann können Sie alleine einen Antrag stellen. Allerdings erst, wenn Sie bereits ausgezogen sind. Solange Sie noch bei den Eltern wohnen, wird man Sie wieder wegschicken.
Wenn Sie ausziehen sollten, gibt es aber sehr viele Dinge zu beachten: z.B. muss die Wohnung angemessen sein. Es gibt für jeden Bezirk in Deutschland Angemessenheitssätze. D.h. eine Wohnung darf für eine Person nur einen bestimmten Maximalbetrag kosten.
Sollten Sie sich dafür entscheiden, sich eine eigene Wohnung zu nehmen, fragen Sie vorher unbedingt in der für Sie zuständigen ARGE nach diesen Sätzen.
Viel Erfolg.
Freundliche Grüße
Hallo,
Personen bis einschließlich 24 Jahre im Haushalt der Eltern bilden mit den Eltern eine Bedarfsgemeinschaft. D.h. dass das Einkommen der Eltern angerechnet wird.
lese hierzu:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_261534/zentraler-Con…
mfg
Hallo,
meines Wissens nach stehen einem 354,- zum Leben zu.
Beantragen kann man alles. Ob der jeweilige Antrag bewilligt wird, liegt in der Hand des Amtes…
Mfg
Hallo,
deine Eltern sind dir zu Unterhalt verpflichtet, solange du unter 25, ohne Ausbildung und ohne eigenes Kind bist.
Wenn du ALGII (Hartz IV) beantragst, wird das Einkommen deiner Eltern mit berücksichtigt, da ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet.
Hey leute danke für die ganzen antworten. Habe aber gerade einen anruf bekommen, um 13 Uhr geh ich meinen arbeitsvertrag unterzeichnen. Hab mal wieder meinen kopf aus der schlinge gezogen.