Hallo,
vorhin versuchte einem Kumpel in einer E-Mail ein Szenario zu beschreiben, wobei ich dann aber stutzte und mich fragte, wie das nun tatsächlich aussieht. Folgendes:
Ein Arbeitnehmer verdiente zuletzt 2500 Euro brutto, wird arbeitslos und bekommt 63% davon als Arbeitslosengeld , also 1575 Euro. Nach mehr als sechs Monaten Arbeitslosigkeit ist es dem Menschen zumutbar, dass er eine Stelle antritt, die geringfügig über seinem Arbeitslosengeld liegt; sagen wir 1600 Euro.
Nun frage ich mich: Ist 1600 Euro nun brutto oder netto gemeint?
Marco
PS: Ich weiss nicht, ob die 63% exakt stimmen.
Hi Marco,
die 63% stimmen IMHO schon, nur nicht auf’s Brutto-, sondern auf’s Nettogehalt bezogen.
Grüßle
Frank K.
Hallo Frank!
die 63% stimmen IMHO schon, nur nicht auf’s Brutto-, sondern
auf’s Nettogehalt bezogen.
Pardon, aber bist Du Dir da sicher? Wenn jemand 2500 Euro brutto erhält und wir mal davon aus gehen, dass er nach der Steuer 1500 netto davon behält, dann wären im Falle der Arbeitslosigkeit und der 63% nur noch 945 Euro.
Marco
Hi Marco,
Pardon, aber bist Du Dir da sicher? Wenn jemand 2500 Euro
brutto erhält und wir mal davon aus gehen, dass er nach der
Steuer 1500 netto davon behält, dann wären im Falle der
Arbeitslosigkeit und der 63% nur noch 945 Euro.
Ja, bin mir da ziemlich sicher. Sind, wenn ich das eben richtig gesehen habe, sogar noch weniger. Anbei ein Textauszug von der Internetseite http://www.arbeitslosengeld.de
Das Arbeitslosengeld beträgt
-
für Arbeitslose, die mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 des Einkommensteuergesetzes haben, sowie für Arbeitslose, deren Ehegatte oder der Lebenspartner mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 des Einkommensteuergesetzes hat, wenn beide Ehegatten oder der Lebenspartner unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, 67 Prozent (erhöhter Leistungssatz),
-
für die übrigen Arbeitslosen 60 Prozent (allgemeiner Leistungssatz)
des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt), das sich aus dem Bruttoentgelt ergibt, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat (Bemessungsentgelt).
Daraus schließe ich - mit Kind, gibt’s 67%, ohne nur 60% vom Nettogehalt.
Grüßle
Frank K.
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nochmal ich… anbei der etwas verständlichere Text aus dem Fragenkatalog des Arbeitsamtes:
Frage:
Ich werde zum Monatsende meine Arbeit verlieren. Da ich bereits 56 Jahre alt bin, und keine neue Arbeitsstelle in Aussicht
habe, muss ich Arbeitslosengeld beantragen. Wie wird diese Leistung berechnet?
Antwort:
Für die Höhe des Arbeitslosengeldes sind von Bedeutung
das versicherungspflichtige Arbeitsentgelt, das in der letzten Beschäftigung vor Entstehung des Leistungsanspruches zuletzt durchschnittlich erzielt worden ist, die zu berücksichtigende Lohnsteuerklasse, und das Vorhandensein eines Kindes im Sinne des § 32 Abs. 1, 4 und 5 Einkommensteuergesetz.
Im einzelnen wird zunächst das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt pro Woche ermittelt. Unter Beachtung der
maßgeblichen Lohnsteuerklasse wird dann der vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung erlassenen
Leistungsentgeltverordnung das sog. pauschalierte Nettoarbeitsentgelt entnommen, das in der Regel etwas vom
tatsächlichen Netto abweicht.
Je nachdem, ob Sie Kinder haben oder nicht, erhalten Sie 67% bzw. 60% dieses Entgeltes als wöchentliches Arbeitslosengeld.
Grüßle
Frank K.
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Je nachdem, ob Sie Kinder haben oder nicht, erhalten Sie 67%
bzw. 60% dieses Entgeltes als wöchentliches Arbeitslosengeld.
Hallo Frank,
danke. Ja, Du hast (leider) recht. Ich habe es eben selbst noch einmal nachgeschaut; der entsprechende Grundsatz findet sich im § 129 des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuches (http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/sgbiii/). Das Entgelt kommt mir doch sehr mager vor…
Marco