Arbeitslosengeld1 oder Krankengeld wer muss zahlen

Ich bin bis zum 05.08.011 noch in ein Arbeitsverhältnis gewesen aber Krankgeschrieben… Habe mich am 02.08.011 Arbeitslos gemeldet…war dann aber nur Arbeitssuchen gemeldet und konnte mich nicht Arbeitslos melden weil ich noch Krankgeschrieben war…meine Krankmeldung ging bist 05.08.011 und am Montag hat mich mein Arzt erneut Krankgeschrieben…aber es war ein anderer grund und somit keine Folgebescheinigung. Die Krankenkasse hat Krankengeld abgelehnt…weil ich am 06.08.011 bis 07.08.011 nicht Krankgeschrieben war…sie teilten mir mit das,das Arbeitsamt aufgrund dessen für mich zahlen muss… Aber das Arbeitsamt sagt mir nein…die Krankenkasse muss zahlen…weil wenn man Krank ist kann man sich nicht Arbeitslos melden. wenn mein Arzt mich am Freitag den 05.08.011 weiterhin Krankgeschrieben hätte wäre nicht diese Lücke 06.08.011-07.08.011 und ich hätte anspruch auf Krankengeld… Mein Arzt war bis 07.08.011 in Urlaub und die vertretung voll mit Terminen. Das Arbeitsamt sagt so und die Krankenkasse so…und ich stehe mitten drin und weiss jetzt nicht weiter

Hallo Ille Karacan,

bin nur Laie und kann keine verbindlichen Auskünfte erteilen.

Aus meiner Sicht stellt sich die Sache wie folgt dar:

-Das Arbeitsamt ist für die 2 Tage leistungspflichtig,
da die Krankschreibung am 5.8.2011 endete; dabei ist
unerheblich, ob der 6.8./7.8. ein Wochenende ist oder
nicht, da die Dauer des Krankengeldes sich nach den Kalenderwochen bzw. Kalendertagen bemisst.

Das ist ein beliebtes Spiel zwischen Krankenkasse und
Arbeitsamt. Bitte nicht abspeisrn lassen, da beide Leistungen Versicherungsleistungen sind, auf die Anspruch besteht. Also keine Almosen.

Ich hoffe, ich konnte ein bisschen weiterhelfen.

MfG

knuffel1958