Ein Bekannter von mir ist zur Zeit arbeitssuchend, d.h. alsoarbeitslos. Nun steht bei ihm eine Operation an, ist er dann in diesem Zeitraum bis zur Genesung (also bis der Arzt sagt, er sei wieder arbeitsfähig)auch im arbeitslosen „Stadium“ krankgeschrieben? Er würde vom Vater-Staat ein Jahr Arbeitslosengeld bekommen, wird dann die Zeit von Operation bis Genesung noch draufgerechnet?
Ein Bekannter von mir ist zur Zeit arbeitssuchend, d.h.
alsoarbeitslos.
Hallo Shakermaker, wenn er arbeitslos ist und alg bekommt, dann bekommt er bei Krankschreibung für 6 Wochen noch weiter alg und dann Krankengeld. Wenn er also insgesamt mit OP „nur“ 6 Wochen AU ist, dann läuft das alg weiter und es ändert sich nichts an der Länge des Anspruchs. Nur wenn er Krankengeld bekommt, wird der Anspruch „unterbrochen“.
MfG
@Xolophos: Danke für die Info, werde es weitergeben. Wobei ich der Meinung bin, das er sich mal beim Arbeitsmat schlaumachen sollte…