Hallo!
Folgende Frage tut sich auf, die so in der Form nach Recherche nicht beantwortet wurde:
Ich bin Angestellter in Vollzeit und studiere seit dem 01.10.2012 an einer Universität nebenbei ein Vollzeitstudium in Mathematik. Dies ist möglich, da keine Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht im Vorlesungsverzeichnis stehen (Heimlernen mit Kopierunterlagen) Nun wurde ich zum 31.12.2012 gekündigt d.h. ich bin ab dem 01.01.2013 arbeitslos, aber trotzdem an der Uni eingeschrieben. Verfällt mein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder habe ich dennoch ganz normal Anspruch? Danke vorab für die Stellungnahmen und Beantwortung meiner Frage.
Am Besten weiß das das Arbeitsamt in Deinem Bezirk / Ort. Die haben eine Rufnummer, da fragt man nach und hat innerhalb einer Minute die perfekte Antwort
Hallo Snuggels
diese Frage kann ich nicht beantworten!
Studneten mit Arbeitslosengeld kenne persönlich aus meiner Praxis ich nicht. Ich würde VERMUTEN, dass man Arbeistlosengeld bekommen kann und das Studium dass über einen „Bildungscheck“ oder wie eine Weiterbildung über das Amt finanziert wird. Warum willst du nicht bei Arbeitsamt selber fragen? Das wäre doch am besten, denn bis Dezember ist ja noch Zeit und du könntest eventuell vorher einige Vorraussetzungen klären/schaffen usw.
VG
Annie
Da du Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hast, hast du für 12 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies ist unabhängig von deiner Immatrikulation.
Wer ohne Einkommen ist hat bei Anspruch recht auf Arbeitslosengeld, da er nicht abhängig, mit Einkommen, beschäftigt ist.