Hallo Spezies,
ich bin nach meiner erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung ein Jahr befristet übernommen wurden. Mein Arbeitsverhältnis endet Ende Juni. Mitte Juli (zwei Wochen „Pause“) begebe ich mich auf eine einjährige Reise ins außereuropäische Ausland.
Meine Frage: habe ich für die Dauer dieser zwei Wochen Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Fristgemäß arbeitsSUCHEND habe ich mich bereits vor drei Monaten gemeldet. Entsprechend der Auskunft beim Arbeitsamt muss ich mich dann pünktlich Anfang Juli arbeitsLOS melden.
Für eure fachkundige Auskunft bedanke ich mich im Voraus,
Enzo