Arbeitslosengeldanspruch zwischen Job und Reise?

Hallo Spezies,

ich bin nach meiner erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung ein Jahr befristet übernommen wurden. Mein Arbeitsverhältnis endet Ende Juni. Mitte Juli (zwei Wochen „Pause“) begebe ich mich auf eine einjährige Reise ins außereuropäische Ausland.
Meine Frage: habe ich für die Dauer dieser zwei Wochen Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Fristgemäß arbeitsSUCHEND habe ich mich bereits vor drei Monaten gemeldet. Entsprechend der Auskunft beim Arbeitsamt muss ich mich dann pünktlich Anfang Juli arbeitsLOS melden.

Für eure fachkundige Auskunft bedanke ich mich im Voraus,

Enzo

Hallo,

grundsätzlich nach Deinen Angaben besteht ein Anspruch auf Alg I nach Beendigung Deiner befristeten Tätigkeit. Gut dass Du Dich fristgemäss arbeitssuchend gemeldet hast, dann kann keine Sperre wg. verspäteter Meldung erfolgen. Bitte melde Dich pünktlich (spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit) persönlich in der Agentur f. Arbeit und stelle einen Antrag auf Alg 1; dies kannst Du jetzt auch schon machen. Bitte gib bei Antragstellung gleich das Datum Deiner Ausreise bekannt, so dass man Dich gleich wieder abmelden kann.
Viele Grüße
Marion

Hallo Enzo,

es ist richtig, dass Sie sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit (ich denke mal der 01.07. ist das bei Ihnen) arbeitslos melden. Das geht jedoch auch schon jetzt (max. 3 Monate vorher).
Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Sie für diese 2 Wochen auf jeden Fall. Zudem besteht ggf. die Möglichkeit, den Anspruch für 3 Monate mit ins Ausland zu nehmen. Das können Sie direkt bei der Arbeitslosmeldung klären.

Viele Grüße, SweetAngel1801

Hallo Enzo,

selbstverständlich besteht der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Also fehlt nur noch die Arbeitslosmeldung (kann eigentlich auch schon jetzt erfolgen), die Antragsabgabe, und dann sollte das klappen. Wenn du weniger als ein Jahr (da würde dann schon ein Tag weniger reichen) im Ausland bist, kannst du deinen Anspruch im Anschluss wieder „aufleben“ lassen.

Ich wünsche dir eine schöne Zeit im Ausland.

majoma

Ja, du hast für die 2 Wochen Anspruch auf Arbeitslosengeld, denn du kannst dem Arbeitsmarkt ja in dieser Zeit zur verfügung stehen.
Solltest dich aber jetzt bereits um einen Termin beimArbeitsberater bemühen… sonst kriegst nachher noch einen für einen Tag, wo du schon weg bist! :smile:

Du hast meines erachtens alles richtig gemacht und hast daher auch Anspruch auf das Arbeitslosengeld auch wenn es nur für zwei Wochen ist.
Viel Glück und alles Gute.