Würde gerne wissen, innerhalb welcher Frist Arbeitslosengeld II beantragt werden kann. Ich meine damit, kann Arbeitslosengeld II z.B. noch beantragt werden, wenn der Arbeitnehmer selber gekündigt hat, keine Meldung beim AA erfolgte (persönliche Gründe; es wurde keine Beschäftigung angestrebt), sich nun aber nach fast 6 Monaten eine Änderung der persönlichen Situation ergeben hat und eine Beschäftigung wieder angestrebt wird.
Herzlichen Dank für Eure Hilfe. Wäre auch sehr interessant, falls der Anspruch auch nach dieser Zeit noch besteht, zu wissen, in welchem Gesetz/Paragraph das steht.
Herzlichen Dank jedenfalls für jeden Tipp schon mal an dieser Stelle.
Grüße Sunny
Würde gerne wissen, innerhalb welcher Frist Arbeitslosengeld
II beantragt werden kann. Ich meine damit, kann
Arbeitslosengeld II z.B. noch beantragt werden, wenn der
Arbeitnehmer selber gekündigt hat, keine Meldung beim AA
erfolgte (persönliche Gründe; es wurde keine Beschäftigung
angestrebt), sich nun aber nach fast 6 Monaten eine Änderung
der persönlichen Situation ergeben hat und eine Beschäftigung
wieder angestrebt wird.
Beantragen musst du jetzt sofort, ALG wird meines Wissens nicht rückwirkend gezahlt. Sprich, du kannst erst Ansprüche ab dem Tag des Eingangs deiner Arbeitslosmeldung geltend machen.
Danke für Deine Antwort. Nein, ich dachte nicht an rückwirkendes Arbeitslosengeld. Es ging mir vielmehr darum, ob in meine o.g. Fall überhaupt noch Ansprüche auf Arbeitslosengeld gestellt werden können; natürlich dann ab dem Tag der Arbeitslosenmeldung. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann würde der Anpruch noch bestehen, oder?
Weißt Du zufällig, wie lange dieser besteht? Alle Infos, die ich finde, haben immer nur damit zu tun, im Falle, wenn man sich zwischenzeitlich selbständig gemacht hätte und das Gewerbe wieder einstellen würde.
Ich danke Dir für Deine Hilfe!
Grüße Sunny
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Ich meine damit, kann Arbeitslosengeld II z.B. noch beantragt
werden, wenn der Arbeitnehmer selber gekündigt hat,
keine Meldung beim AA erfolgte, sich nun aber nach fast 6
Monaten eine Änderung der persönlichen Situation ergeben hat
und eine Beschäftigung wieder angestrebt wird.
Klar besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Abhängig ist die Zeit die du gearbeitet hast bevor du gekündigt hast.
Es zählen die letzten sieben Jahre.
Warst du die letzten 36 Monate ( mind. 360 Kalendertage) beschäftigt, hast du Anspruch auf 12 Monate Arbeitslosengeld.
Da du Dich jedoch jetzt erst meldest, wird dir ein erheblicher Teil abgezogen. Wieviel kann ich nicht genau sagen.
Weitere Infos holst du dir am besten von der Seite der „Agentur für Arbeit“ unter folgendem Link:
Unter dem Menüpunkt Geldleistungen wirst du in bestem Beamtendeutsch weitergeführt.
Melde dich auf jeden Fall so schnell wie möglich bei deinem Arbeitsamt.
Das wird wohl leider ein Spiessrutenlauf für dich, da unseren freundlichen Staatsdiener solche Fälle wohl nicht mögen.
Danke für Deinen Beitrag. Ich verstehe nicht ganz, weshalb unsere freundlichen Staatsdiener solche Fälle - wie mich - nicht mögen. Weil, meine persönliche Situation sah nach meiner Kündigung so aus, daß ich nicht mehr arbeiten gehen wollte/sollte. Nun hat sich hier aber einiges anders ergeben bzw. herausgestellt und ich will wieder arbeiten.
Es wäre doch also nicht korrekt gewesen, wenn ich mich gleich zu Anfang arbeitslos gemeldet hätte, weil ich das in diesem Sinne ja gar nicht war. Oder sehe/verstehe ich hier etwas falsch an meiner Situation?
Herzlichen Dank auf jeden Fall für jede Art von Hinweis.
Grüße Sunny
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Danke für Deinen Beitrag. Ich verstehe nicht ganz, weshalb
unsere freundlichen Staatsdiener solche Fälle - wie mich -
nicht mögen. Weil, meine persönliche Situation sah nach meiner
Kündigung so aus, daß ich nicht mehr arbeiten gehen
wollte/sollte. Nun hat sich hier aber einiges anders ergeben
bzw. herausgestellt und ich will wieder arbeiten.
Hallo,
dem freundlichen Staatsdiener ist es völlig egal wann du angetrabst kommst. Er hat weder mehr Arbeit mit Dir noch wird ihm am Gehalt etwas abgezogen. Er könnte allerdings dann etwas ungehalten werden, wenn du ankommst und sagst, ich brauche aber jetzt am selben Tag noch Geld, weil mich sonst mein Vermieter auf die Straße setzt. Jetzt würde es aufwendiger.
Danke für Deinen Beitrag. Ja klar, das verstehe ich schon, daß die pampig werden würden, wenn ich reinsauße und sofort Geld haben wollte. Aber das ist nicht das Problem. Das Geld hat Zeit. Es ging mir nur darum, ob überhaupt noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht und so wie es sich darstellt, ist das ja so. Damit ist mir schon geholfen.
Ich danke Euch allen für Eure Hilfe und wünsche Euch noch einen schönen Tag und eine erfolgreiche Woche.
Grüße Sunny
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