Arbeitslosengeldsperre?

A und B leben seit über einen Jahr getrennt (nicht geschieden)und haben ein Kind(5). A und B haben sich inzwischen wieder ineinander verliebt und wollen wieder eine Familie sein. Da A Arbeit (500km) von B entfernt hat müsste B umziehen und die Arbeit aufgeben. Der Chef von B bedauert das Weggehen kann es aber verstehen und würde B einen fristgerechten Aufhebungsvertrag anbieten. Das heißt bis Juli könnte B dort mit Kündigungsfrist weiter arbeiten aber das Arbeitsamt könnte B schon jetzt Bescheid sagen.Der Umzug von B zu A wäre besser da wie schon gesagt eine Familienzusammenführung stattfinden soll und auch dort die Kinderbetreuung um einigs besser ist. Das Kind kommt im August zur Schule und von daher bleibt B auch nicht mehr viel Zeit.Durch die Schule müsste der Vollzeitjob von B auf Teilzeit umgewandelt werden und finanziell würde es B hier für nicht schaffen eine Nachmittags- und Ferienbetreuung zu organisieren.
Weitere Familienangehörige hat B hier nicht. Diese leben alle bei A

Bewerbungen laufen schon aber B glaubt nicht das durch die derzeitige Entfernung es leicht klappt mit einem neuen Job

Droht trotzdem eine Sperre?

Danke für die Antworten

Hallo,

aufgrund der vielen Antworten (sorry, Humor) könnte man andeuten, dass der Aufhebungsvertrag wohl nicht so positiv verlaufen wird, wie man vermutet.

Durch den Aufhebungsvertrag wird ja der Arbeitsplatzverlust der Ehefrau herbei geführt.
Ob dies durch den „berechtigten“ Aufhebungsvertrag im Rahmen der Ansprüche der „Familienzusammenführung“ gedeckt ist, liegen massive Zweifel vor, denn es besteht ja eine Familie im rechtlichen Sinn.
M.E. wird der Sachbearbeiter der Arge negativ entscheiden, Widerspruch ggf. abgewiesen und dann bliebe nur noch Klage vor dem Sozialgericht.
Hier eine Tendenz der örtlichen Arge/Jobcenter zu erahnen, tendiert gegen 0.

Dennoch, schönen Tag noch.