Arbeitslosengeldsperre

Wenn die Agentur für Arbeit eine Arbeitslosengeldsperre für 3 Monate gibt aber derjenige einen befristeten Job für 4 Monate bekommt und den ersten Monat sperrfrist abgesessen hat,kann das Arbeitsamt dann die restlichen 2 Monate der Sperrfrist nach Ende des 4-monatigen Jobs anhängen?

Hat man einen Anspruch auf ALG I von z. B. 12 Monaten und kriegt eine Sperre von 12 Wochen, dann mindert sich dieser Anspruch auf ALG I von 12 Monaten ein für alle mal um 12 Wochen.

Erweitern kann sich diese Anspruch nur, indem man durch neue Arbeit neue Monate Anspruch erwirbt. Das steht auch sehr klar im SGB III. Na gut, nicht so klar, dass ich das entscheidende Zitat jetzt noch finden könnte :smile:.

Gruß aus Berlin, Gerd