Hallo,
mal angenommen Person A bekommt folgenden Abwicklungsvertrag nach schriftlicher Kündigung.
Könnte es aufgrund des Wortes Einigkeit eine Sperre des Arbeitslosengeldes für Person A geben?
Bezieht sich ‚Einigkeit‘ überhaupt auf die Kündigung?
Gruß aus Dortmund!
Stefan
Einmal angenommen der Vertrag sieht folgendermaßen aus:
- Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass ihr Arbeitsverhältnis aufgrund ordentlicher, betriebsbedingter Kündigung mit Ablauf des 8.8.2006 enden wird.
- Wegen Aufgabe des sozialen Besitzstandes zahlt… an… eine Abfindung in Höhe von… Sie wird unter Anwendung der genannten Gesetzesvorschriften ausgezahlt.
- Frau… wird unter Anrechnung auf noch offene Urlaubsansprüche und unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung ab dem 11.7.2006 bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 8.8.2006 unwiderruflich von der Arbeit freigestellt.
- Mit Erfüllung der vorgenannten Vereinbarung sind alle finanziellen Ansprüche der Parteien erledigt.