Arbeitslosengeldsperre oder nicht?

Hallo,

mal angenommen Person A bekommt folgenden Abwicklungsvertrag nach schriftlicher Kündigung.
Könnte es aufgrund des Wortes Einigkeit eine Sperre des Arbeitslosengeldes für Person A geben?
Bezieht sich ‚Einigkeit‘ überhaupt auf die Kündigung?

Gruß aus Dortmund!
Stefan

Einmal angenommen der Vertrag sieht folgendermaßen aus:

  1. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass ihr Arbeitsverhältnis aufgrund ordentlicher, betriebsbedingter Kündigung mit Ablauf des 8.8.2006 enden wird.
  2. Wegen Aufgabe des sozialen Besitzstandes zahlt… an… eine Abfindung in Höhe von… Sie wird unter Anwendung der genannten Gesetzesvorschriften ausgezahlt.
  3. Frau… wird unter Anrechnung auf noch offene Urlaubsansprüche und unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung ab dem 11.7.2006 bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 8.8.2006 unwiderruflich von der Arbeit freigestellt.
  4. Mit Erfüllung der vorgenannten Vereinbarung sind alle finanziellen Ansprüche der Parteien erledigt.

Bezieht sich ‚Einigkeit‘ überhaupt auf die Kündigung?

Die Einigkeit besteht m.E. nur auf den Verzicht der Klage gegen die Kündugung weshalb eine Abfindung fliesst.Vgl KSchG Paragraph 1a.

Gruss Ivo

Die Einigkeit besteht m.E. nur auf den Verzicht der Klage
gegen die Kündugung weshalb eine Abfindung fliesst.Vgl KSchG
Paragraph 1a.

Hallo Ivo,

ich sehe das eigentlich genauso, habe aber auch andere Ansichten erhalten und weiss alles nicht so recht einzuschätzen…
Könnte es sich den letztendlich bei der Frage der Sperre um eine Ermessensentscheidung handeln??