Hallo. Ich habe im Dezember den Job gewechselt weil ich dort 2 euro mehr bekomme und spät und nachtschichtzulagen bekomme. Da ich mir dann das Kreuzbandgerissen habe wurde ich in der Probezeit gekündigt. Nun sperrt mir das Arbeitsamt für zwei monate das Arbeitslosengeld. Da ich bei meinem alten Job einen befristeten vertrag bis zum 30.05.2014 hatte und bei dem neuen job wo ich mehr verduent hätte einen vertrag bis zum 27.05.2014 aldo drei tage weniger. Nun heißt der grund ich hätte einen job gekündigt für einen job wo ich wusste das ich dort eher arbeitslos werde. Woher soll ich wissen das das mit dem Kreuzband passiert und ich gekündigt werde und woher soll ich diese reglung kennen das dies eine sperre bei arbeitslosigkeit auslösen könnte. Ich hab doch nur dran gedacht ein besseren job zu haben und mehr geld. Ist es wirklich rechtens wegen 3 tagen mir eine sperre von zwei monaten zu geben? Was kann ich tun. Würde ein Anwalt was bringen?
Hallo
Erstmal die wichtigste Frage dazu: Gibt es denn schon einen Bescheid? Steht da drin, auf welchen Paragraphen sie sich berufen?
Ansonsten bis dahin meine Gedanken dazu:
Du kannst dir sicher denken, dass es nicht so häufig vorkommt, dass jemand gesperrt wird, weil er einen befristeten Job annimmt, bei dem die Frist 3 Tage früher ausläuft als beim anderen Job, deswegen gibt es da einen gewissen Mangel an Erfahrungswerten.
Ich kann es mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass so eine Sperre vor Gericht Bestand hätte. Da wäre ja das Sozialgericht zuständig, und die urteilen meines Wissens meistens recht vernünftig und nachvollziehbar.
Ich denke, wenn überhaupt, dann könnte man doch in dem Fall höchstens eine Sperre von 3 Tagen verhängen? Mal abgesehen davon ist die Arbeitslosigkeit nicht aufgrund der Befristung eingetreten, sondern aufgrund eines Unfalls, hat also gar nichts mit dieser Befristung zu tun. - Also, ich würde die Sperre nicht so ohne weiteres hinnehmen.
Ich weiß auch nichts davon, dass man eine Sperre kriegt, weil man einen befristeten Job gegen einen anderen befristeten Job austauscht und dann arbeitslos wird, sondern wenn man einen befristeten Job gegen einen unbefristeten Job austauscht, und dann nach der Befristung (also wirklich aufgrund der Befristung) arbeitslos wird.
Entweder würde ich mich durch die Gesetze lesen oder einen Anwalt fragen. Hier kann man einen suchen (oder auch eine Beratungsstelle):
http://www.my-sozialberatung.de/adressen
Viele Grüße
Da hätte der Sachbearbeiter wohl mal besser die Durchführungsanweisungen der BA zum §144 SGBIII reingekuckt. Da steht nämlich drin, wann ein wichtiger Grund vorliegt:
"- in der befristeten Beschäftigung ein erheblich höheres Arbeitsentgelt erzielt wird; hiervon ist bei einer Steigerung von mindestens 10 % auszugehen,
UND
die befristete Beschäftigung mindestens für einen Zeitraum von zwei Monaten eingegangen wird (vgl. BSG v. 12.07.06 – B 11a AL 55/05 R und 73/05 R). "
Dies gilt für den Wechsel von unbefristeten in befristete Jobs, dürfte also beim Wechsel zwischen 2 befristeten Jobs erst recht gelten. Heißt also: Wenn schon der Wechsel von einem unbefristeten in einen befristeten Job bei Erfüllung dieser Klausel nicht sanktioniert werden kann, kann sie einem Wechsel befristet->befristet erst recht nicht sanktioniert werden.
FAQ 1129 nicht gelesen? falsches Brett>arbeitsamt
Hallo,
Was kann ich tun.
Verbotene Frage.
Man kann Widerspruch einlegen. Und, man kann dies damit begründen, dass die Arbeitslosigkeit durch die Kündigung des (neuen) Arbeitgeber verursacht wurde und nicht die Selbstkündigung beim alten.
Würde ein Anwalt was
bringen?
Das wissen nur Hellseher. Ansonsten kann man gogglen mit „sperrzeit nach jobwechsel“ und findet viel Hilfreiches.
Gruß
Otto