Hallo,
bei meinem Mann steht demnächst Arbeitslosenhilfe an.
Habe gelesen:smiley:as Vermögen bleibt bis zu einem Freibetrag von 200 € pro Lebensjahr des Arbeitslosen und seines Partners unberücksichtigt. Heißt das nun je Partner oder beide zusammen.
Dann steht da:
Für Arbeitslose und seinen Partner, die vor dem 01.01.1948 geboren sind, gilt ein Freibetrag von 520 € pro Lebensjahr für den Arbeitslosen und seinen Partner.
Müssen da beide vor 1948 geboren sein?
Danke im voraus
Gruß Marlis
Hallo Marlies!
Der Freibetrag gilt für jeden, d.h. wenn ihr beide 50 Jahre alt seid, dann gibt es einen Freibetrag von 2 X 50 = 100 X 200 € = 20.000 €. Wenn einer vor dem Stichtag geboren ist heißt die Rechnung 50 X 200€ + 50 X 520€ =10.000 € + 26.000 € = 36.000 €.
Aber 520 € gibt es nur noch für Ansprüche, die im Jahr 2003 entstehen. Ab 2004 gibt es für alle nur noch 200 € pro Lebensjahr. Bis zur nächsten Gesetzesänderung…(Arbeitslosengeld II, wie das aussieht weiß man noch nicht genau)
Alles Gute!
Wera
Deine Antwort kam ja prompt.
Gruß von Marlis