Arbeitslosenhilfe ab wann?

Hallo!

Wenn man erst seit 5 Monaten gearbeitet hat, dann hat man ja keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bekommt man dann Arbeitslosenhilfe, oder gibt es dafür auch so eine mindestvorbeschäftigungszeit? Oder ist man gleich aufs Sozialamt angewiesen? Und gibt es überhaupt einen unterschied zwischen Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe von der Höhe her?

Danke!

Barbara

Hallo,

soweit ich weisz kann man nur dann Arbeitslosenhilfe beziehen, wenn man a) keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr hat und b) innerhalb der sog. Vorfrist (1 Jahr zurueckgerechnet) fuer mind. einen Tag lang Arbeitslosengeld bezogen hat. Also ohne mal einen Anspruch auf Arbeitslosengeld gehabt zu haben, gibt es auch keine Arbeitslosenhilfe.

Viele Gruesze
Patrick

Hinzufügen kann ich noch: Für den Antrag auf Sozialhilfe braucht man den Ablehnungsbescheid des Arbeitsamtes, d. h. man muss erst Arbeitslosengeld beantragt haben (und selbiges muss abgelehnt worden sein), bevor man seinen Sozialhilfe-Antrag abgeben kann.

Mehr dazu unter dem Link http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/index.html

Einfach mal durchklicken.

Gruß,
Melanie

Hallo Barbara,
zu deiner Frage nach der Höhe kann ich dir noch sagen, dass Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe total unterschiedlich berechnet werden.
Die Arbeitslosenhilfe richtet sich - wie das Arbeitslosengeld, das zuvor bezogen werden muss - nach deinem letzten Arbeitsentgelt.
Die Sozialhilfe errechnet sich aber nach deinem Bedarf. Dabei gibt es feste Sätze und hinzu kommen noch individuelle Beträge, wie z.B. Mietkosten.
Es kommt daher oft vor, dass das Sozialamt sogar noch auf die Arbeitslosenhilfe draufzahlt.
Gruß
Wera