Arbeitslosenhilfe abgelehnt wegen Immobilie

Hallo,

mein Antrag auf Arbeitslosenhilfe wurde abgelehnt. Ich habe letztes Jahr ein Drittels Haus geerbt und die Begründung für die Ablehnung ist die, dass ich das Haus verkaufen muss, dann habe ich ja genug Geld. Es handelt sich um ein freistehendes Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Nun verhält es sich so mit diesem Haus:

Erstens ist es noch nicht schuldenfrei, das heißt, mir und meinen Miterben entsteht eine monatliche Belastung daraus. Zur Zeit ist nur ein Teil der Wohnung bewohnt, nämlich der mit dem Nießbrauch (siehe unten), also haben wir keine Mieteinnahmen.

Dann ist auf 40% des Hauses noch ein Nießbrauch drauf, die Begünstigte bewohnt einen Teil des Hauses, die Einliegerwohnung. Wir sind 3 Erben, das heißt, ich habe momentan auf 20% des Hauses Zugriff, obwohl mir ein Drittel gehört.

Außerdem ist per Testament verfügt, dass die Gemeinschaft nicht aufgehoben werden darf, ich kann also nicht im Alleingang entscheiden, dass mein Teil jetzt verkauft wird. Das ist ja abgesehen davon auch nicht durchzuführen.

Die Nießbrauchende ist nicht zu bewegen, auf den Nießbrauch zu verzichten und ihn sich auszahlen zu lassen. Dagegen können wir nicht an, sie übt damit ihr Recht aus. Nun ist ein Haus unter diesen Umständen aber nicht oder nur mit erheblichen Einbußen zu verkaufen. Ganz abgesehen davon ist die Chance, überhaupt einen Käufer zu finden, sehr gering zur Zeit.

Ich habe diesen Antrag auf Arbeitslosenhilfe persönlich auf das AA getragen. Im Gespräch war das Ende da erreicht, wo der Verkaufswert meines Drittels eingetragen war. Ich hatte das Gefühl, ab da hatte mein Gesprächspartner „den Rollladen runtergelassen“, von meinen Ausführungen wollte er nichts mehr hören, geschweige denn mal einen Blick in die Belege werfen, die ich mit viel Mühe und Sorgfalt zusammengetragen hatte. Ich habe so den Verdacht, dass er eventuell auch nicht so richtig begriffen hat, was ich ihm da noch erzähle. Wie vorhergesagt kam kurz darauf der Bescheid mit der Ablehnung.

Bringt es was, wenn ich Widerspruch einlege? Und was ist mit der Anerkennung einer Immobilie als Altersvorsorge?

Schon mal danke für eure Mühe!

Grüße von Bibi

Hallo Bibi,

einen Widerspruch würde ich auf jeden Fall machen. Alles ohne Zorn aufschreiben und auf keinen Fall etwas gegen denjenigen schreiben, der dir gegenüber gesessen hat. Er war bestimmt überfordert mit den ganzen Infos zu der Lage.
Möglicherweise ist ein anderer oder er den Argumenten aufgeschlossener, wenn sie für ihn durch die Schriftform nachvollziehbarer werden.

Inwieweit du gezwungen werden kannst, eine Hypothek auf die geerbte Immobilie aufzunehmen, kann ich nicht sagen.

Wenn du allerdings so ohne weiteres Arbeitslosenhilfe bekommen würdest, wäre es ja den Leuten gegenüber ungerecht, die ihre Immobilie verkaufen „können“ …?

Viele Grüße
Utemaus

Zwangsversteigerung/Teilungsversteigerung ?
Hi,
ich würde auch auf jeden Fall mal Widerspruch einlegen. Kostet ja nichts, und vielleicht war die Ablehnung ja wirklich rechtswidrig.
Aber eins tät mich mal interessieren:

Außerdem ist per Testament verfügt, dass die Gemeinschaft
nicht aufgehoben werden darf, ich kann also nicht im
Alleingang entscheiden, dass mein Teil jetzt verkauft wird.

Soviel ich weiß, kann ich als Teil einer Erbengemeinschaft die Zwangsversteigerung (Teilungsversteigerung) beantragen, wenn die Miterben nicht bereit sind, zu verkaufen oder mich auszuzahlen. Kann das per Testament verhindert werden?

Gruß
Nelly