habe demnächst nach einer Fortbildungsmaßnahme, bei der ich derzeit bin, nur noch eine Woche Anspruch auf Arbeitslosengeld, danach muss ich wohl, wies derzeit auf dem hiesigen Stellenmarkt aussieht, AL-Hilfe beantragen. Hab mich im Web schon drüber etwas informiert, da gelten offenbar ähnliche Voraussetzungen wie beim AL-Geld, nur das da noch ein Punkt : Bedürftigkeit gegeben ist. Was versteht man genau darunter?? Wann bin ich bedürftig??
Als Info: vor 5 Jahren starb mein Vater, ich, meine Mum und meine 3 Geschwister haben dann das Erbe als Erbengemeinschaft verwaltet, wobei ich da nen Anteil von 1/8 habe. Leider ist das Wohnhaus mit knapp 40.000 Euro (bei der Bank mit 2 Krediten) verschuldet, die wenigen Mieteinnahmen eines Mietshauses gehen daher logischerweise alle zur Bank zur Kostendeckung. Ein Teil unseres Wohnhauses habe ich als Wohnung, die allerdings noch auf meine Mum läuft, d.h. offiziell wohn ich noch zuhause (die Anschrift würde sich eh nciht ändern).
Du tickst ja wohl nicht richtig.
wer sein geld verjubelt hat - oder unter der matratze - ist bedürftig und bekommt - was auch immer. arbeit plus gespart = abstrafung und vermögen weg.
und unser freund der hallodri geliebt geraucht gesoffen ruht sich in der hängematte aus ?
ja wo sind wir denn ?
t
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wer sein geld verjubelt hat - oder unter der matratze - ist
bedürftig und bekommt - was auch immer. arbeit plus gespart =
abstrafung und vermögen weg.
und unser freund der hallodri geliebt geraucht gesoffen ruht
sich in der hängematte aus ?
Konsum ist der Wirtschaft förderlich.
Die Dame hat ihr vermögen ererbt, das dürft nicht viel mit Arbeit zu tun haben, es sei denn sie hätte am vorzeitigen Eintreten des Erbfalls gearbeitet, wovon ich nicht ausgehen möchte.
ja wo sind wir denn ?
In einer Leistungsgesellschaft, in der die soziale Hängematte abgeschnitten wurde.
wer sein geld verjubelt hat - oder unter der matratze - ist
bedürftig und bekommt - was auch immer. arbeit plus gespart =
abstrafung und vermögen weg.
und unser freund der hallodri geliebt geraucht gesoffen ruht
sich in der hängematte aus ?
Konsum ist der Wirtschaft förderlich.
dient aber nicht der altersvorsorge.
ein paar mark auf der kante sind besser als ein geleaster porsche vor der tür.
aber nach deiner methode geht ja beides.
was für eine wunderbare welt tut sich da auf.
Die Dame hat ihr vermögen ererbt, das dürft nicht viel mit
Arbeit zu tun haben,
ist die erbschaft vom himmelgefallen ?
die wurde doch schon zu lebzeiten des erblasser mehr als genug besteuert.
und jetzt noch mal ?
arbeiten wir nur noch für den staat ?
eine staatsquote von mehr als 50% (und das ist schon nach meinem geschmack hochgegriffen)
ist kommunismus. wollen wir den wirklich ?
es sei denn sie hätte am vorzeitigen
Eintreten des Erbfalls gearbeitet, wovon ich nicht ausgehen
möchte.
ja wo sind wir denn ?
In einer Leistungsgesellschaft, in der die soziale Hängematte
abgeschnitten wurde.
geh mal zum optiker, oder hast du den falschen blickwinkel ?
Gruss
Poppet
wenn du mal etwas zeit hast, dann kannst du ja mal ausrechnen was von 100 € Brutto nach abzug von abgaben und steuern denn so übrig bleibt. ich denke mal bei deinem gehalt und raucher und alki weniger als 25 %
wetten ?
t.
ich möchte nicht ins gleiche Horn blasen wie die anderen, die dir geantwortet haben (obwohls mir nen bisschen in den Fingern juckt). Doch die ganze Diskussion bringt dir ja nichts, deshalb meine Erfahrung (wie immer jedoch keine Fachmeinung, da ich keine Juristin bin):
Auch ich habe Eigentum. Ich war 14, als ich es bekommen habe, habe es nur zu 1/4 (weil es aufgeteilt wurde), bei mir wurde es allerdings nicht vererbt sondern geschenkt. Ich wollte dieses Ding nie haben (meine Mutter hat es in meinem Namen damals für mich „angenommen“) und habe inzwischen rausgefunden, dass és mich sogar eine ganze Stange kosten würde, wenn ich es nur verschenke.
Dadurch, dass jedoch das Eigentum vorhanden ist geht das Arbeitsamt davon aus, dass du es verkaufen kannst (dass auch der Verkauf erstmal Geld kostet interessiert das Amt nicht). Somit hatte ich damals keinen Anspruch auf A-losengeld und ich denke, bei dir wird die Sache die selbe sein.
Mir hat die Sachbearbeiterin damals übrigens gesagt, dass ich schön blöd gewesen bin, das Eigentum überhaupt anzugeben. Naja, ich bin halt zu ehrlich gewesen, hätte aber auch zu viel Angst vor den Konsequenzen, um zu lügen.
Ich wünsche dir trotzdem viel Glück.
Timid
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Hallo Erika, die Meinungen einzelner spielen Gott sei Dank keine Rolle.
Eine gute Übersicht zum Thema findest Du unter http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/s…
Schau Dir bitte einmal in Ruhe die zum Begriff Bedürftigkeit gehörenden Erklärungen an - und Du wirst sehen, kein Anlaß zur Beunruhigung.
Ein Tipp: Geh jetzt schon zur Agentur und gebe Deinen Antrag ab!
Für die ab Januar geltende neue Leistung " ALG II " empfehle ich die Seite http://www.arbeitnehmerkammer.de/
Sozialpolitik, auf der Du unter anderem eine gute Darstellung unter http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/doku/…
findest.
Für weitere Fragen nutze bitte meine E-Mailadresse.
Gruß Herbert