Arbeitslosenhilfe, Eigenkapital verbrauchen

Wenn meine Frau jetzt Arbeitslosenhilfe beantragen will, dann ist die Höhe des Eigenkapitals, das man haben darf, doch jetzt auf 200,- Euro pro Lebensjahr begrenzt. Heute sah ich im Fensehen eine Sendung (Guter Rat TV) wo gesagt wurde, das wären bei Ehepaaren 400,- Euro p. Lebensjahr, was ist denn nun richtig? Die Lebensjahre beider Ehepartner addieren und dann x200,- Euro, oder nur die Lebensjahre des Antragstellers?
Ich habe noch Arbeit.
Wo erfährt man, wieviel ich verdienen darf, damit meine Frau überhaupt Anspruch hat?

Bei ALH (ist übrigens nicht beitragsfinanziert sondern eine Sozialleistung) wird mittlerweile eine Bedürftigkeitsprüfung durchgeführt. (Offensichtlich der Auslöser deiner Frage)

Es gibt jede Menge Freibeträge und anderes, also wird deine frau (wenn ihr nciht gerade Unmengen verdient und gespart habt) zwar nicht den volen Satz kriegen aber sie wird etwas kriegen.

berücksichtige: Vermögensverfügungen, die innerhalbe des letzten halben jahres zur Unterschreitung der Grenzen führten, werden nicht berücksichtigt.

gruss

Beitrag vom Mod bearbeitet.

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Die Berechnung des Freibetrages für Vermögen ist einfach: Das Alter der Ehepartner addieren und das Ergebnis mal 200€.
Vermögen ist alles angesparte Guthaben, egal ob als Lebensversicherung, Bausparvertrag, Sparbuch oder Bargeld.Berücksichtigt wird das Guthaben von beiden.
Mit dem Einkommen ist es etwas schwieriger, weil die Berechnung individuell vorgenommen wird. So wird ein Freibetrag ermittelt, indem errechnet wird wie hoch die Arbeitslosenhilfe wäre, die dem Einkommen des berufstätigen Ehepartners entspricht. Der Mindestfreibetrag ist dabei sehr niedrig (116 € pro Woche). Abgezogen werden dann vom Nettoeinkommen noch die geltend gemachten Werbungskosten (z.B. Fahrkosten) und 3% vom Brutto für freiwillige Versicherungen.Kinder bringen nochmal einen Freibetrag - auch der ist aber wieder abhängig vom Alter der Kinder und von der Höhe des Einkommens (wie wenn Unterhalt berechnet wird). Was dann übrig bleibt, wird von dem Grundbetrag der Arbeitslosenhilfe abgezogen. Wenn deine Frau also keinen hohen Leistungssatz hat, ist die Chance, noch Anspruch auf Alhi zu haben gering.
Beantragen sollte sie es aber, denn wenn wegen des Einkommens (oder Vermögens) abgelehnt wird, wird die Zeit der Arbeitslosigkeit weiter dem Rententräger gemeldet, wenn sie das wünscht(und weiter beim Arbeitsamt gemeldet ist).
Alles Gute
Wera

Meine Frau hat eine Abfindung bekommen, und die ist inzwischen in einer Rentenversicherung, deshalb die Frage.
Vielen Dank, das sollte mir helfen, ich habe vorher im www vergeblich gesucht. Grüsse aus Sachsen