Arbeitslosenhilfe - Kürzung

Kann es sein, dass wenn jemand der arbeitslos ist und mit einem Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammenlebt,das Arbeitsamt von dem in Lohn + Brot stehenden Partner eine Einkommensbescheinigung fordern kann und aufgrund dessen Kürzungen an der Arbeitslosenhife vornehmen darf ?

Gruß Klaus

Exakt, so läuft das und ist gesetzlich erlaubt.
Gruß,
Maja

Exakt, so läuft das und ist gesetzlich
erlaubt.
Gruß,
Maja

Vielen Dank für die Antwort ! Ich bin zwar gottlob nicht in dieser Situation, konnte es aber einfach nicht glauben als mir dies jemand erzählte.