Arbeitslosenhilfe, Partner, Steuern

Hallo,

Ich schreibe zum 1. Mal in www und hoffe, ich bin im richtigen Brett und beginne nicht gleich mit einem Faux-Pas.

Jedenfalls habe ich folgende Frage: mein Freund ist seit ca. 10 Monaten arbeitslos und wird eventuell ab Oktober in die Arbeitslosenhilfe „abrutschen“ - falls er bis dahin keine neue Arbeit gefunden hat.

Wir haben uns schon erkundigt und wissen, dass Einkünfte der (auch unverheirateten) Partner angerechnet werden. Wir leben zusammen, ich verdiene zumindest normal gut (Bat-2A), so dass er wohl keine Chancen hat, weiter Geld vom Arbeitsamt zu bekommen. Er wird es wohl erst gar nicht beantragen. Soweit ok.

Meine 1. Frage: Kann ich dann irgendeinen Betrag, der dann für seinen Lebensunterhalt weggeht steuerlich absetzen? Oder müssten wir extra heiraten um dann einen auf Ehegattensplitting zu machen?

  1. Frage: Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus, wenn er keine Arbeitslosenhilfe beantragt/bekommt? Muss er die selbst bezahlen?

Die Frage klingt vielleicht blöd und auch uns widerstrebt es, aus diesem Grund zu heiraten (wir sind seit 15 Jahren ein Paar und haben es bisher nicht für notwendig befunden), aber es widerstrebt mir ebenso sehr, weiter als Single besteuert zu werden, wenn mein Gehalt effektiv für 2 Personen geht.

Mit vielen Grüßen, Walkuerax

Hi Walküre,

Ich schreibe zum 1. Mal in www und hoffe, ich bin im richtigen
Brett und beginne nicht gleich mit einem Faux-Pas.

soll wohl ohne Fauxen gehen :wink:

Wir haben uns schon erkundigt und wissen, dass Einkünfte der
(auch unverheirateten) Partner angerechnet werden. Wir leben
zusammen, ich verdiene zumindest normal gut (Bat-2A), so dass
er wohl keine Chancen hat, weiter Geld vom Arbeitsamt zu
bekommen. Er wird es wohl erst gar nicht beantragen. Soweit
ok.

Nicht ok. Daß das einkommen „eventuell“ berücksichtigt wird, ist doch kein Grund den Antrag nicht zu stellen und damit nicht die gekürzte ALH zu bekommen, oder?

Genaueres erfahrt ihr auf den Seiten des AA übrigens. http://www.arbeitsamt.de

Meine 1. Frage: Kann ich dann irgendeinen Betrag, der dann für
seinen Lebensunterhalt weggeht steuerlich absetzen? Oder
müssten wir extra heiraten um dann einen auf
Ehegattensplitting zu machen?

Splitting nur bei EHE! wie der Name schon sagt.

  1. Frage: Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus, wenn
    er keine Arbeitslosenhilfe beantragt/bekommt? Muss er die
    selbst bezahlen?

Gerade das ist ja ein Grund, sie trotzdem zu beantragen, egal wie gering der Betrag ist, es werden dann die Mindestbeiträge an die KK und auch an die RV bezahlt. Ansonsten muss er sich ans Sozialamt wenden, die dann u.U. die KV übernehmen. Aber zuerst das AA bemühen.

Die Frage klingt vielleicht blöd und auch uns widerstrebt es,
aus diesem Grund zu heiraten (wir sind seit 15 Jahren ein Paar
und haben es bisher nicht für notwendig befunden), aber es
widerstrebt mir ebenso sehr, weiter als Single besteuert zu
werden, wenn mein Gehalt effektiv für 2 Personen geht.

Es gibt mittlerweile einige Sonderregelungen für eheähnliche LG. Zudem kann man Unterstützung bedürftiger Personen, die einem nahe stehen von der Steuer absetzen. Frag doch mal deinen StB.

Hoffe hat etwas geholfen

gruss
winkel

Hallo Winkel,

Es gibt mittlerweile einige Sonderregelungen für eheähnliche
LG. Zudem kann man Unterstützung bedürftiger Personen, die
einem nahe stehen von der Steuer absetzen. Frag doch mal
deinen StB.

Hoffe hat etwas geholfen

Ja danke, das hat es schon mal. Ich sehe also, dass er zum Arbeitsamt muss, um zumindest KV zu bekommen. Einen Steuerberater habe ich bisher nicht, aber ich werde mich mal über die Möglichkeiten erkundigen, den Lebensunterhalt des Partners abzusetzen. Kann man das irgendwo nachlesen?

Und kann man zu einem StB einfach so hingehen, um sich einmalig beraten zu lassen?
(Mit diesen Dingen habe ich überhaupt keine Erfahrung, meinen Lohnsteuerjahresausgleich habe ich bisher selbst gemacht, wenn überhaupt.)

Mit vielen grüßen, Walkuerax

hi,

also winkel hat schon was geschrieben. ich möchte aber klarstellend hinzufügen: unterhalt an „nahestehende“ personen gibt es nicht! steuerlich geht OHNE die ehe NICHTS!

unterhalt kann man in der steuer nur ansetzen, wenn eine gesetzliche grundlage besteht (bsp. im BGB), das heisst unterhalt ist absetzbar für angehörige (eltern, kinder) und als ausnahme auch der mutterunterhalt, wenn die mutter 3 jahre nach der geburt nicht arbeiten kann, dann auch ausnahmsweise OHNE angehörigenstatus (hier aber i.d.R. unterhalt vom mann --> frau).

ergo: heiraten, sonst pech.

im übrigen ist der mann nach der heirat dann familienversichert, wenn du in der gesetzlichen versicherung bist. und als weitere anmerkung: m.E. zahlt das sozialamt NICHT die versicherungsbeiträge, der arzt stellt die rechnungen direkt ans sozialamt.

mfg vom

showbee

Hallo Showbee,

unterhalt an „nahestehende“ personen
gibt es nicht! steuerlich geht OHNE die ehe NICHTS!

Nicht einmal als „besondere Belastung“? - Befürchtet habe ich das, obwohl es mir nicht gerade logisch erscheint. Immerhin ist mein Gehalt dann ja soweit als Unterhalt für den Partner eingeplant, als er dadurch aus der Arbeitslosenhilfe rausfällt. Dann sollte es doch wohl für mich möglich sein, dies bei der Steuer zu berücksichtigen. (Aber Du wirst schon recht haben…)

im übrigen ist der mann nach der heirat dann
familienversichert, wenn du in der gesetzlichen versicherung
bist.

Ich weiß., deshalb auch meine Frage, ob zumindest die KV unabhängig von meinem Einkommen weiterläuft. Wir versuchen gerade, so „rational“ wie möglich zusammenzutragen, was für und gegen eine Heirat spricht. (Wir sind beide in der gesetzlichen KV.)

Mit vielen Grüßen (und vielen Dank), Walkuerax

Nicht einmal als „besondere Belastung“? - Befürchtet habe ich
das, obwohl es mir nicht gerade logisch erscheint. Immerhin
ist mein Gehalt dann ja soweit als Unterhalt für den Partner
eingeplant, als er dadurch aus der Arbeitslosenhilfe
rausfällt. Dann sollte es doch wohl für mich möglich sein,
dies bei der Steuer zu berücksichtigen. (Aber Du wirst schon
recht haben…)

rehi,

also wenn die ALH wg. deiner einkünfte gekürzt wird, ist ein abzug möglich. hierzu: § 122 BSHG sowie § 190 SGB III.

aber: die ehegattenveranlagung bringt MEHR steuerersparnis, also punktsieg in puncto steuern & versicherung klar für die heirat…

mfg vom

showbee