Arbeitslosenhilfe und einkommen

ich habe eine frage zum thema arbeitslosenhilfe und anrechnung von einkommen.

sachverhalt:
als bezieher von anschluß-arbeitlosenhilfe muß ich angeben, wenn man während des leistungsbezugs anderweitig einnahmen - egal aus welcher quelle - erziele. ich habe vor dem leistungsbezug freiberuflich gearbeitet und habe nun durch einen kunden das honorar überwiesen bekommen für eine arbeit, die ich vor dem leistungsbezug erbracht habe.

die frage konkret:
habe ich diese einnahme während des leistungsbezuges „erzielt“ und muß sie daher anrechnen lassen? die arbeit (einschließlich der rechnungstellung) wurde wie gesagt vor dem bezug geleistet.

die frage prinzipell:
wann ist der zeitpunkt, an dem eine einnahme durch z.B. selbständige arbeit erzielt wird:

  • während die arbeitsleistung erbracht wird, oder
  • zum zeitpunkt der rechnungstellung, oder
  • zum zeitpunkt der bezahlung der rechnung?

viele dank für hilfreiche tips.

Ich kann Dir nur sagen, wie es bei der Sozialhilfe gehandhabt wird, aber Alhi ist ja auch eine Sozialleistung.
Dort gilt die „Zuflusstheorie“, d.h. wenn Dir das Geld „zufliesst“ und zur Verfügung steht, ist es als Einkommen anzurechnen.

Gruß,
Delia

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