Arbeitslosenhilfe und fest eingeplantes Geld

Hallo,

ein recht komplizierter Fall - aber ich hoffe, Ihr könnt trotzdem helfen: Mein ehemaliger Kollege und Kumpel wird ab Mai 2003 Arbeitslosenhilfe beziehen, liegt (aufgrund der Ersparnisse seiner studierenden Frau) im Moment aber noch über der zulässigen Vermögensgrenze.

Allerdings ist das Geld, das im Moment über den Betrag hinausgeht, der zur Bewilligung von ALHi erlaubt ist, zur Einrichtung einer Wohnung und evtl. zum Kauf eines Autos vorgesehen, das seine Frau evtl. beruflich benötigen wird.

Er hat vor 6 Monaten geheiratet, wohnt aber noch alleine in einer sehr kleinen Wohnung hier in der Stadt A. - seine Frau wohnt wegen ihres Studiums bis Mai noch in F.

Ab dem Frühsommer 03 will er mit seiner Frau wegen des zweiten Teils ihrer Ausbildung in der Stadt H. in eine größere Wohnung (in H.) umziehen und somit auch endlich (in H.) mit ihr zusammenziehen, die jetzige Mini-Wohnung in A. will er aus organisatorischen Gründen (er hat eine kleine Firma im gesetzlich erlaubten Nebenerwerb) am liebsten noch behalten.

Darf er das Geld, das der Vater seiner Frau für sie auf ihren Namen vor der Hochzeit über viele Jahre hinweg angespart hat und das sie für die neue Wohnung und ggfs. ein Auto dringend benötigt, irgendwie von dem zulässigen Vermögen absetzen, so dass er trotzdem Arbeitslosenhilfe erhält?

Herzlichen Dank für jeden Tipp,
Gwendolyn

Hallo,

Rechtsgrundlagen kann ich dir zwar nicht nennen, aber ich fürchte, es sieht schlecht aus für ihn. Ehegatten sind einander unterhaltspflichtig, auch mit ihrem Vermögen. Wenn das Geld auf den Namen der Frau gespart wurde, ist es ihr Vermögen. Und Vermögen ist normalerweise nicht zweckbestimmt, bzw. würde eine solche Zweckbestimmung vom Arbeitsamt nicht anerkannt werden. Das AA würde (und zwar wahrscheinlich rechtlich korrekt) sagen, dass das Vermögen vorrangig für den Lebensunterhalt eingesetzt werden muss, und nicht für die Anschaffung von Gütern zurückgelegt werden darf.

Gruß
Nelly