Arbeitslosenhilfe und Kontopfändung ?

Hallo leuts

Ein Freund von mir hat ein folgendes problem :

Aufgrund seiner Arbeitslosigkeit, ist er seit längerer Zeit nicht in der Lage, seine Schulden bei div. Gläubigern zu tilgen.
Seine Arbeitslosenhilfesatz liegt bei ca. 111 € / Woche.
Aufgrund einer vollstreckten Kontopfändung kündigte ihm die Bank.
Jetzt hat er eine Konto bei der Stadtsparkasse,natürlich auf Guthabensbasis. Selbstverständlich mit der Option für die Sparkasse das Konto im falle einer Pfändung durch dritte, aufzukündigen. Wodurch er wieder ohne ein Konto dastände.
Ob oder wie kann er erreichen das keine Kontopfändung die eine Kündigung seitens der Bank mit sich führt im vorfeld abgewendet werden kann (zahlen ist schon klar aber berücksichtigend auf die finanzielle Lage vorerst nicht möglich).

Ich danke schonmal für die Antworten im voraus.

Ertan / Wolfgang

Ob oder wie kann er erreichen das keine Kontopfändung die eine
Kündigung seitens der Bank mit sich führt im vorfeld
abgewendet werden kann (zahlen ist schon klar aber
berücksichtigend auf die finanzielle Lage vorerst nicht
möglich).

Guten Morgen,

in solcher Situation hilft nur das Gespräch mit den Gläubigern. Die Darstellung der Situation muß glaubwürdig sein und Du mußt eine Perspektive bieten. Schließlich braucht der Schuldner auch selbst eine Perspektive.

Zunächst muß festgestellt werden, um welche Gesamthöhe an Verbindlichkeiten es geht, wie realistisch die Aussicht auf Arbeit und regelmäßiges Einkommen ist und in der Folge, wie realistisch es ist, die Schulden einschließlich Zinsen und Kosten in Raten zu begleichen. Wer die erforderliche Einschätzung und die Gespräche nicht selbst leisten kann oder will, sollte sich an eine Schuldnerberatung wenden.

Angenommen es besteht Aussicht auf Arbeit und es handelt sich um mehrere Gläubiger, mit denen man reden konnte, muß der gute Wille durch Zahlung -und sei sie noch so klein - gezeigt werden. Alle Gläubiger müssen Geld sehen. Ohne irgend welche Zahlungen und ohne aufgezeigte Perspektiven wird es nicht möglich sein, mit Gläubigern Regelungen zu treffen. Dann empfehle ich dringend, die kleinen Forderungen wenn irgend möglich sofort zu bezahlen. Je kleiner der Forderungsbetrag, desto schwieriger ist es, über Stundung zu reden. Außerdem ist der Aufwand mit Gesprächen, Schriftverkehr der Gleiche, ob es sich um 100 Euro oder um 100.000 Euro handelt. Mit anderen Worten: Möglichst schnell einzelne Positionen vom Hals schaffen, um den Berg überschaubarer zu machen.

In manchen Fällen kann es gelingen, sich mit Gläubigern zu vergleichen. Wer zwar eine hohe Forderung hat, aber nur 10 Euro im Monat bekommt, ist vielleicht froh, wenn eine 100.000-Forderung mit einmalig 1000 Euro aus der Welt kommt und der Aktendeckel endlich geschlossen werden kann. Das gilt insbesondere bei drohender Insolvenz des Schuldners, weil der Gläubiger dann seine Forderung vermutlich ganz abschreiben muß.
Es geht zwar um titulierte Forderungen, Gerichte waren damit beschäftigt, aber mindestens so wichtig wie die rechtliche Seite ist die menschliche Komponente bei der Regulierung. Mit dem Pochen auf Rechtsstandpunkten und dem Kopf durch die Wand kommt dabei niemand sehr weit, weder Gläubiger noch Schuldner. Es gibt allerdings einige Rechtsanwälte, die ganz formal und bar jeder Vernunft ihre Sache durchziehen und aus kleinen Forderungen über den wiederholten Einsatz der BRAGO riesige Forderungen gestalten. So ein Anwalt kommt von einer der beiden Seiten eben immer an sein Geld.

Hat man es mit solchen Leuten zu tun und besteht keine Aussicht, die Schulden gütlich und in absehbarer Zeit zu erledigen, hilft der Weg der Insolvenz, an dessen Ende die Restschuldbefreiung steht. Aber es ist ein etwa 6 Jahre dauernder Weg, in dessen Verlauf der Gürtel eng zu schnallen ist. Es finden keine Vollstreckungen statt, aber man darf sich keine Luxusvorstellungen über Arbeit und Entlohnung machen. Was sich an Arbeit bietet, muß angenommen werden und der Lohn geht mit Ausnahme des Existenzminimums an die Gläubiger. Für dieses Verfahren wendet man sich an eine Schuldnerberatung oder an einen in diesen Dingen versierten Rechtsanwalt.

Um also dauerhaft Ruhe mit der Bank zu haben, muß man mit den Gläubigern reden und einen der oben aufgezeigten Wege gehen. Nur so kommt man aus den Zwangsvollstreckungen und den Sorgen, die ja durchaus die Lebensqualität empfindlich beeinträchtigen können, heraus.

Gruß
Wolfgang

Hi Wolfgang,

wenn du mal einen Job suchst, wir suchen ständig erfahrene Mitarbeiter in unseren Schuldnerberatungsstellen.

Gruß,
Francesco

Hi,

eigentlich ist dein Freund in der klassischen Situation, sich mit Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle in ein Verbraucherinsolvenzverfahren zu begeben.
Denn einerseits ist bei ihm nichts zu holen und andererseits sitzt er auf einem Berg von Schulden, die er langfristig nicht abarbeiten kann.
Es wird immer wieder Gläubiger geben, die ohne Rücksicht auf die Erfolgsaussichten ihrer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Druck machen und Kontopfändungen beantragen. Dieser Unsinn kann letztlich durch ein entsprechendes Insolvenzverfahren beendet werden.

Gruß,
Francesco

Hi Wolfgang,

hi

wenn du mal einen Job suchst, wir suchen ständig erfahrene
Mitarbeiter in unseren Schuldnerberatungsstellen.

erfahrung im wahrsten sinne des wortes.
für welche stelle arbeitest du ?
ich wohne in Mönchengladbach

Gruß,

gruss

Francesco

Wolfgang

Hi,

unser Sitz ist in Köln.

Gruß,
Francesco

Danke…OW
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