Hallo liebe Wissende,
mein Freund bezieht seit ca. 2 Jahren Arbeitslosenhilfe.
Nun wollen seine Eltern ihm ggfs. einen Teil ihres Hauses als Schenkung übergeben. Er selbst wohnt nicht in diesem Haus, die leerstehenden Wohnungen sollen auch (zu Lebzeiten der Eltern) nicht vermietet werden.
Wie wirkt sich das auf die AloHilfe aus, fällt er dann aus dem Leistungsbezug, d.h. muss er die Schenkung zu Geld machen und verbrauchen?
Archiv und Agentur-für-Arbeit-Seiten brachten mich da nicht viel weiter.
Danke für Hilfe
Gruß Carolin
Hi!
Eine Soziale Hilfe" für diejenigen, die Deinem freund das Auskommen bezahlen wäre es, wenn er seine Wohnungen vermieten und sich aus der Sozialhilfe verabschieden würde…
Grüße,
Mathias
P.S.: wütende Antworten hinsichtlich „der böse Mathias ist so asozial und kennt die Details nicht“ sind sinnlos. Wer Vermögen hat, sollte dies zunächst komplett aufbrauchen müssen, bevor es in die Sozhi geht. Wir Arbeitenden haben auch so genug Probleme.
Hallo,
Nun wollen seine Eltern ihm ggfs. einen Teil ihres Hauses als
Schenkung übergeben.
das sollten sie in dem Fall:
Er selbst wohnt nicht in diesem Haus, die
leerstehenden Wohnungen sollen auch (zu Lebzeiten der Eltern)
nicht vermietet werden.
sein lassen. Was soll denn der Unsinn überhaupt? Was soll er mit einem leerstehenden Stück Haus wenn er es nicht veräußern/vermieten kann? Haben die kein hübscheres Ostergeschenk gefunden? Auch ein leerstehendes Haus verursacht Kosten. Na…meine Sorge soll`s nicht sein. Vielleicht wollen sie ihn ja einfach nur ärgern.
Wie wirkt sich das auf die AloHilfe aus, fällt er dann aus dem
Leistungsbezug, d.h. muss er die Schenkung zu Geld machen und
verbrauchen?
Zur Sache: Hauseigentum ist Vermögen und wird natürlich angerechnet, es sei denn, er/ihr wohnt dort offiziell und der Wohnraum ist angemessen groß/klein.
„Der generelle Freibetrag für Vermögen (dazu gehören neben Bar- und Anlagevermögen auch nicht angemessene selbstgenutzte Immobilien) des Arbeitslosen selbst und seines Ehegatten, Lebenspartners oder Partners wird von bisher 520 EUR je vollendetem Lebensjahr (maximal 33800 €) auf 200 EUR (13000 €) gesenkt. Das selbstgenutzte eigene Haus oder die eigene Wohnung von angemessener Größe bleiben weiterhin unberücksichtigt.“
Archiv und Agentur-für-Arbeit-Seiten brachten mich da nicht
viel weiter.
Komisch…den Absatz oben habe ich von http://www.arbeitsagentur.de kopiert.
Danke für Hilfe
Gern geschehen, wenngleich all diese Informationen auch im Merkblatt 1b zu finden sind, das dein Freund bei Eintritt in die AlHi mit hoher Sicherheit erhalten hat.
Gruß Carolin
Have a nice day
Diana
Hallo Carolin,
mein Bekannter bezieht auch Arbeitslosenhilfe. Anfang des Jahres 2005 wird aber die Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe gleich gesetzt oder zusammengelegt. Das nennt sich dann Arbeitslosengeld II. Dann gelten wieder andere Bestimmungen wie zur Zeit. Das wird dann gehandhabt wie jetzt bei Sozialhilfeempfängern, sie dürfen kein Vermögen besitzen. Mehr kann ich Dir jetzt auch nicht sagen, aber es könnte kritisch werden. Vielleicht konnte ich Dir etwas helfen.
gruss
chatboy