Arbeitslosenhilfe und Vermögen

Im Dezember 2002 habe ich ordnungsgemäß einen Antrag auf Arbeitslosenhilfe gestellt, da mein Arbeitslosengeld per 12.01.2003 auslief. Dieser wurde bewilligt und ich erhalte seitdem täglich 15,15 EUR.

Seit dem 01.01.2003 gibt es eine Neuregelung zur Anrechnung von Vermögen bei Arbeitlosenhilfe. Meine Frage wäre nun nach welcher Regelung wurde der Antrag genehmigt und was passiert, wenn ich Geld über dem angesetzten Freibetrag besitze?

Dankeschön!

Im Dezember 2002 habe ich ordnungsgemäß einen Antrag auf
Arbeitslosenhilfe gestellt, da mein Arbeitslosengeld per
12.01.2003 auslief. Dieser wurde bewilligt und ich erhalte
seitdem täglich 15,15 EUR.

Seit dem 01.01.2003 gibt es eine Neuregelung zur Anrechnung
von Vermögen bei Arbeitlosenhilfe. Meine Frage wäre nun nach
welcher Regelung wurde der Antrag genehmigt

Nach der alten Regelung, d. h. 520 Euro pro Lebensjahr darf man an Vermögen besitzen. Beispiel: Arbeitsloser, 30 Jahre darf besitzen: 520 Euro x 30 Jahre = 15.600 Euro. Soweit ich weiss, gilt das solange, bis der Bewilligungsbescheid abläuft und man dann einen neuen Antrag stellen, d. h. sein Vermögen neu angeben muss. Ab 1.1.03: 200 Euro pro Lebensjahr, hier in dem Beispiel: 30 Jahre x 200 Euro = 6000 Euro, also erheblich weniger.

und was passiert,

wenn ich Geld über dem angesetzten Freibetrag besitze?

Dann bekämst du keine Alhi mehr, d. h. du müsstest von deinem Geld leben, bis soviel verbraucht ist, dass du unter dem Freibetrag liegst (i. d. R. Betrag des Vermögens geteilt durch Sozialhilfe-Regelsatz - in NRW 296 Euro - = Anzahl der Monate, von denen man ausgeht, dass du von deinem Vermögen leben kannst). Dann kannst du erneut Alhi beantragen (sofern noch kein Jahr seit dem letzten Tag des Alhi-Bezugs verstrichen ist).
Du bist ja verpflichtet, jede Änderung deines Vermögens dem AA anzuzeigen (z. B. 500 Euro Gewinn bei „Wer wird Millionär?“). Stellt sich heraus, dass du die Freigrenze überschritten hast und du schon Alhi „kassiert“ hast, kann das AA diese zurückfordern (wird meist in Raten von späteren Leistungen abgezogen, soviel ich weiss). Kriegst du keine Leistungen mehr, gibt’s 'nen Rückforderungs-Bescheid über die ganze Summe; man kann aber über Ratenzahlungen dann mit dem AA verhandeln und ist meist auch erfolgreich.

Für diese Auskunft aber keine Gewähr.

In diesem Sinne so long

Carsteb

Hallo,
ich habe ein ähnliches Problem; nur ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Spricht ich bekomme keine Alhi mehr, weil ich aus Sicht der Behörde ein zu hohes Vermögen habe.

Frage: Gibt es eine legalen und vernünftigen (dh. das Gels nicht zum Fenster rauswerfen, schließlich brauchen wir es u.a. zur Ausbildungssicherung unserer 6 Kinder)Weg das Vermögen (wieder) unter die Grenze zu heben?

Mit adventlichen Grüßen

StefanR

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Im Dezember 2002 habe ich ordnungsgemäß einen Antrag auf
Arbeitslosenhilfe gestellt, da mein Arbeitslosengeld per
12.01.2003 auslief. Dieser wurde bewilligt und ich erhalte
seitdem täglich 15,15 EUR.

Nach der neuen Regelung (Antwort von Carsten ist in diesem Punkt falsch). Das heißt für dich galt schon die Regelung mit 200 Euro Freibetrag pro Lebensjahr. Ansonsten hat Carsten recht, du musst alles erst mal verbrauchen was drüber geht.

Alles Gute Karina

@Karina @Carsten
Wisst ihr zufällig, inwiefern Darlehensverträge bei der Vermögensangabe mitberücksichtigt werden?

Karina, warum nach der neuen Regelung, abgegeben habe ich den Antrag doch noch im Dezember 2002?

Dankeschön für Eure Hilfe @->-

Jana

Hallo Jana,

Karina, warum nach der neuen Regelung, abgegeben habe ich den
Antrag doch noch im Dezember 2002?

Wichtig ist nicht wann du den Antrag abgegeben hast, sondern ab wann dein Leistungsbezug ist. Und der ist ab 12.01.03 (da lief dein A-Geld aus) und damit nach der neuen Regelung. Zu Darlehensverträgen kann ich dir leider nichts sagen, sorry.

Liebe Grüße Karina

Dankeschön!

Jana