Arbeitslosenhilfe und Wohnungswechsel

Guten Tag,

mein Neffe erhält Arbeitslosenhilfe und möchte umziehen. Muss da etwas besonderes beachtet werden? Persönliche Abmeldung beim AA oder ähnliches. Wer hat da Erfahrung oder Ahnung. Danke

Gruß

Hallo Caspar,

er muß sich beim jetzigen Arbeitsamt, wenn er in einen andern Zuständigkeitsbezirk umzieht, abmelden. Am besten ca.1-2 Wochen vor dem Umzug abmelden, damit das Arbeitsamt die Unterlagen schon bearbeiten und weiterleiten kann und er keinen unnötigen „Kassenleerstand“ hat, bis das neue Amt die Papiere vom bisherigen erhalten hat.

Dann mußt er sich beim neuen zuständigen Arbeitsamt anmelden, am besten unmittelbar nach dem Umzug!

Er soll auch zum Arbeitsamt gehen, da liegen Broschüren aus, was bei einem Umzug zu beachten ist!

Gruß
Karl-Heinz

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Hallo,

wer umzieht muss dem AA seine neue Anschrift mitteilen. Darauf wird - wenn ich richtig informiert bin - mit dem ersten Bewilligungsbescheid für Arbeitslosengeld/-Hilfe bereits hingewiesen.

Hier dürfte dann noch ein wesentlicher Unterschied darin bestehen, ob das AA zuständig bleibt, wenn Dein Neffe umzieht oder ein anderes AA zuständig wird. Hier würde ich rechtzeitig mit dem AA Kontakt aufnehmen. Nicht dass es hier durch einen größeren Umzug zu einer Unterbrechung oder verzögerten Auszahlung kommt.

Gruss Günter

mein Neffe erhält Arbeitslosenhilfe und möchte umziehen. Muss
da etwas besonderes beachtet werden? Persönliche Abmeldung
beim AA oder ähnliches. Wer hat da Erfahrung oder Ahnung.
Danke

Gruß