Arbeitslosenhilfe Zusatzverdienst als Selbständige

Hallo,

bekomme im Moment keine Arbeitslosenhilfe wegen mangelnder Bedürftigkeit, habe aber ein ruhendes Gewerbe, das ich wieder ankurbeln möchte.
Woher weiß ich wo die Grenze ist zwischen Arbeitslosenhilfe und eigenem Gewerbe. Soll heißen, wieviel kann ich dazu verdienen und ab wann gelte ich als rein selbständig!?
Wo liegen die Einkommensgrenzen??

Freue mich auf Antworten, Hilfe!!!

Grüße!

Hallo,
du bist also arbeitslos, ohne Bezüge. Du kannst z.B. einen Minijob ausüben, oder aber ein nebenberufliches Gewerbe. Nebenberuflich ist alles, was unter 15 Stunden wöchentlich betrieben wird.
Sobald wieder die Zahlung einer Arb.losenhilfe eintritt, darf dein monatlicher Gewinn nicht über 165,- Euro liegen. Die Stundengrenze bleibt natürlich. Da Gewinn steuerbar ist, sollte diese Grenze hinzukriegen sein. Seit neuestem wird bei einer Gewerbeanmeldung auch wieder die Definition „nebenberuflich“ oder „hauptberuflich“ abgefragt.
Viele Grüße
ISa