Arbeitslosenhilfeempfänger einstellen billiger?

Hallo zusammen…

Wenn ich eine(n) einstellen würde, der gerade Arbeitslosenhilfe empfängt, würde ich da vom Arbeitsamt irgendwelche Zuschüsse bekommen dafür, dass ich dabei bin, „den Staat zu entlasten“? kennt jemand entsprechende Regelungen?

Ichhabe mal vor geraumer Zeit etwas davon gehört, aber da waren einige Bedingungen dabei, die ich nicht mehr im Kopf habe.

Viele Grüße,

Mohamed.

Hallo zusammen…

Wenn ich eine(n) einstellen würde, der gerade
Arbeitslosenhilfe empfängt, würde ich da vom Arbeitsamt
irgendwelche Zuschüsse bekommen dafür, dass ich dabei bin,
„den Staat zu entlasten“? kennt jemand entsprechende
Regelungen?

hi,

Einstellungszuschuss nach § 255 SGB III
_Existenzgründer und Unternehmen, die vor nicht mehr als zwei Jahren gegründet wurden, können bei der Einstellung von arbeitslosen Arbeitnehmern einen Zuschuss vom Arbeitsamt erhalten. Gezahlt
werden 50 Prozent des tariflichen bzw. ortsüblichen Bruttoarbeitsentgelts für die Dauer von maximal 12 Monaten.

Für weitere Informationen und zur Beantragung wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Arbeitsamt._

Gerade Letzteres erscheint mir doch sehr sinnvoll - die lokale IHK wird dir auch helfen können …

… und dann gibt´s natürlich noch die Kapital für Arbeit-Geschichte, mal bei der KfW gucken …

Grüße
Frank

Hallo Frank,

danke erstmal für die Textauszüge.

Was heisst aber „vor zwei Jahren“? Wird da auf das Datum im Gewerbeschein geschaut? Auch wenn ich erst lange nach diesem Datum die ersten Mini-Umsätze eingefahren habe?

Grüße,

Mohamed.

hallo,

ja, tag der gewerbeanmeldung gilt.

gruß bianca