Arbeitslosenmeldung bei bestehender Freistellung

Hallo, ich wäre dankbar, wenn mir hier jemand definitv sagen/ bestätigen könnte, wann man sich bei bestehender (unwiderruflicher) Freistellung (bis Mai 2011…d.h. Fortzahlung aller Bezüge und Gratifikationen bis dahin) beim Arbeitsamt melden muss.
Meiner Meinung nach „frühestens drei Monate vor Eintritt der Arbeitlosigkeit“…d.h. Ende Februar für Arbeitlosigkeit zum 1. Juni.
Ist das korrekt?
Vielen Dank für die Unterstützung!