Arbeitslosenmeldung wo machen!

Hallo.

Kündigung zum 31.12.2011.Sprich … ab 1.Januar 2012 arbeitslos.
Xy wird dann ab Januar 01.01.2012 in die Heimat ziehen…400km entfernt.

Wie macht man es mit der Arbeitslosenmeldung?
Wo meldet man sich arbeitslos?
In der alten oder neuen Heimat?

Man meldet sich da arbeitslos, wo man zum Zeitpunkt der Meldung seinen Hauptwohnsitz hat.

Man muss sich ohnehin 3 Monate vor Arbeitsende arbeitslos melden, wenn man keine Sperrzeit erhalten möchte:

§ 38 Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeit…
(1) Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist nach den Sätzen 1 und 2 reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird.“

§ 144 Ruhen bei Sperrzeit
(1) Hat der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn
(…)
7.
der Arbeitslose seiner Meldepflicht nach § 38 Abs. 1 nicht nachgekommen ist (Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung).
(…)
(6) Die Dauer einer Sperrzeit bei Meldeversäumnis oder bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung beträgt eine Woche.“

Eine Woche weniger ALG I kann also vermieden werden. Dazu muss man sich auf jeden Fall beim Amt am alten Ort melden. Hier vor dem 2. Oktober 2011. Damit die schonmal einen Anschluss-Job suchen können, um Arbeitslosigkeit möglichst zu vermeiden.

Gruß aus Berlin, Gerd

Ähem, bitte hierbei zu unterscheiden zwischen „arbeitssuchend“ melden und „arbeitslos“ melden. Das sind zwei Paar Stiefel!

1 Like

Nach eingehendem Telefonat ist xy schlauer geworden.
Nach Erhalt der Kündigung bei der Servicehotline arbeitssuchend melden und gleich mitangeben dass man umzieht.Dann wirds gleich aufs neue Arbeitsamt umgeschrieben und man bekommt von dort Post.Dann nur noch da die Unterlagen abgeben und alles ist perfekt.
Ob die Kündigung vollstreckt wird steht noch in den Sternen.
Selbst wenn xy sie im November zum 31.12. bekommt gibts keine Speerzeit.Gültig ist das Datum auf der Kündigung.Da sollte man innerhalb von 3Tagen reagieren.
Ich weiß…es gibt auch andere Fälle…Zeitarbeitsverträge.Oder wenn ich weiß dass man 100% gekündigt wird.Aber dass weiß xy erst bei Erhalt.