Arbeitslosenmeldung

Ich überlege, ob ich in den nächsten Monaten meine Arbeit kündigen werde, da ich evtl. umziehen möchte.

Ich habe einen Arbeitslosengeldanspruch für 18 Monate, natürlich bekomme ich eine Sperrzeit von 4,5 Monaten.

Kann ich mich vorab auch nur arbeitssuchend melden und das Arbeitslosengeld erst später beantragen

So eine Arbeitslosenmeldung ist schließlich sehr viel papierkram und ein Umzug in eine andere Stadt sowieso schon Stress pur, auch emotional.

Kann ich mich zum Beispiel erst im Januar Arbeitslosengeld beantragen?

Hallo.

klar, wenn Du kündigst, dass eine Sperrzeit für den Bezug von ALG 1 gibt. Du musst Dich arbeitslos melden, falls du keinen Job mehr hast oder dir gekündigt wurdest.

Kann ich mich zum Beispiel erst im Januar Arbeitslosengeld beantragen? Nein

Spreche mit deinem Sachbearbeiter beim Amt und schildere ihm, dass du umziehen wirst und ggf. vor hast deine Arbeit zu kündigen. Zudem würde ich mich jetzt schon, nach einer neuen Arbeit, in der Stadt suchen. Erleichtert dir einiges oder so.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo adelheid 25,

bin nur Lai und kann daher keine verbindlichen Auskünft erteilen.

Arbeit suchend müssen Sie sich melden, wenn durch die Kündigung der Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis endet genau feststeht

Arbeitslos müssen Sie sich allerspätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit melden und zwar persönlich bei Ihrem zuständigen Arbeitsamt(je früher, desto besser, am besten, wenn Sie die Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber erhalten haben). Der Papierkrieg bleibt Ihnen trotz des Umzuges leider nicht erspart. Das Arbeitsamt nimmt die Einhaltung der Fristen sehr genau. Trotz der Umbenennug in Arbeitsagentur bitte berücksichtigen, dass diese meiner Meinung nach eine Behörde ist und bleibt.

Viele Grüße

knuffel 1958