ich habe heute einen Brief vom Jobcenter erhalten.
Es geht darum ,dass ich vergessen hatte ,beim Arbeitslosenantrag anzugegen ,dass ich bei einer Statistenagentur für einen Tag gearbeitet hatte -
Im Brief steht -
Überschneidung des Leistungsbezuges mit einer Beschäftigung: Anhörung gem § 24.Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch ( SGB 10 )
Sehr geehrte Frau …
bevor ein in die Rechte eines am Verwaltungsverfahren Beteiligten eingreifender Verwaltungsakt erlassen wird,
ist dem Beteiligten Gelegenheit zu geben ,sich zu den für die eNTSCHEIDUNG ERHEBLICHEN tATSACHEN ZU ÄUSSERN.
Sie bittet danach um eine Stellungname um die auswirkung der tätigkeit auf den Leistungsanspruch.und für meine stellungnahme zur verletzung meiner anzeigepflicht nach §66 Erstes Buch sozialgesetzbuch -soll ich diese erklärung benutzen.
Sollten sie nach der Beschäftigung erneut arbeitslos sein ,melden sie sich bitte _sofern noch nicht geschehen ,unverzüglich erneut arbeitslos-
Wenn ich innerhalb drei wochen keine erklärung abgegeben habe ,wird sie nach aktenlage entscheiden was zur Sanktionierung führen könnte___
Ich habe an diesen Tag höchtens 40 Euro verdient -
aber wegen anderer Tätigkeiten war ich noch nicht dazu
gekommen die Lohnsteuerkarte abzugeben BZW HATTE ES VERGESSEN.weder davor noch danach hatte ich dort als statistin gerabeiteT ,sondern war nur in der datenbank der agentur :in meinem Kindergeldantrag hatte
ich meinen Verdienst letztes Jahr angegeben.Ich eriinere
mich nur ungefähr an meinem Verdienst _ die abrechnung habe ich mittlerweile auch verloren.
Wie kann ich die mögliche Sanktionierung verhindern ?
Wissen sie da einen rat ?
Hallo mineta,
zuerst heisst es Ruhe bewahren! Das ist noch nicht schlimm. Es gibt zwei Möglichkeiten.
Du hast natürlich mitgeteilt, dass Du arbeitest, jedoch ist dieser Brief wohl verloren gegangen und Du kannst es Dir nicht erklären. Das Gegenteil kann nicht bewiesen werden. Zumeist wird dann im Sinne des Kunden etntschieden - Dir also!
Du kannst den Sachverhalt zugeben und sagen, dass Du es schlichtweg vergessen hast, dann jedoch geht diese Sache an ein Team, dass sich Ordnungswidrigkeiten nennt und wenn es das erste Mal war, dass Dir so etwas passiert ist, sollte es nur eine Verwarnung geben. Jedoch ist diese Verfahrensweise nur für Agentur für Arbeit gültig. Jobbörse ist SGB II, da sollte es ähnlich sein, jedoch nicht mein Spezialgebiet.
Also, Du hast die Wahl.
Sorry, für die späte Antwort - war im Urlaub!
ich bitte um Entschuldigung dafür, daß ich erst jetzt antworte, aber ich war längere Zeit im Krankenhaus.
Formaljuristisch hat die ARGE leider Recht, denn während des Bezuges muß jede (!) Tätigkeit angegeben werden, selbst eine ehrenamtliche Tätigkeit, für die es kein Geld gibt oder ein 1-Tages-Job für 40 Euro, egal. Und das muß vor Beginn der Tätigkeit gemeldet werden!!!
Jedoch würde ich mich dennoch wehren.
Schritt 1 ist ja erst einmal die Anhörung. Dazu bitte äußern und die Sachverhalte wahrheitsgemäß aus eigener Sicht darstellen und die Dramatik entschärfen. Wichtig ist, daß sie Dir keinen Vorsatz oder Schwarzarbeit unterjubeln, denn dann kommt zu der Sanktion noch eine Anzeige. Du hast in der Gewissheit gehandelt, daß die Sache derartig lächerlich ist, daß sie keiner Meldepflicht unterlieg. Denn der „Verdienst“ liegt ohnehin unter der Grenze, bis zu der sich ALG-Bezieher ohne Abzug etwas dazu verdienen können.
Schritt 2: sollte dennoch ein Bescheid/Sanktionsbescheid kommen, innerhalb der Frist Widerspruch einlegen und diesen vernünftig begründen so wie bei der Anhörung.
Schritt 3: wenn der Widerspruch abgelehnt wird kann man nichts machen und es wird dann vermtl. auf 30% Abzug für drei Monate hinauslaufen.
erstmal vielen dank für deinen Rat. Sanktion nur für 3
Monate ? Bekomm ich danach wieder den 100Prozentigen Regelsatz ?
Und wieso sollte eine ehrenamtliche Tätigkeit
beim Arbeitsamt angeben ? Ist doch Unsinn …die
wollen nur wissen , ob ich Geld zusätzlich verdiene.
Du erzählst mir was ,Sloppy erzählt mir was anderes.
Hallo Mineta,
jede einzelne Sanktion gilt generell für drei Monate - nachzulesen im SGB II § 31
Am besten liest Du den Gesetzes-Text im Internet selber, dann weißt Du auch, wer Recht hat.
Danach bekommst Du den alten Betrag, es sein denn, mehrere Sanktionen treffen zeitlich innerhalb eines Monats zusammen.
Generell soll jede Tätigkeit vor Tätigkeitsbeginn gemeldet werden, auch wenn man dafür kein Geld erhält.
Wenn Dir andere Menschen etwas anderes erzählen,kann ich das nicht ändern.
Das ganze Hartz IV ist Unsinn und Terror gegen Arbeitslose. Auch das kann ich nicht ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Underdog