Arbeitslosentage Krankheitstage = Guthab

Hallo,

man hat doch quasi 365 Tagen „Kontingent“ an Arbeitslosentagen, für die man Arbeitslosengeld I erhält.

Nehmen wir mal den Fall an, jemand hat jetzt von diesem Kontingent nur noch 200 Tagen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Wie ist es nun, wenn man mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt, sagen wir mal, 10 Tagen krank geschrieben wird.

Hat man dann immernoch die 200 Tagen Anspruch, oder nur noch 190 Tage?

Ich hoffe, es kommt verständlich rüber, weiß nicht, wie ich es anders nennen soll.

Zählen quasi die Krankheitstage nicht zu den Tagen, die man noch in Zukunft arbeitslos sein darf?

Danke.
Holger

Hallo,

wenn du krankgeschrieben wirst, läuft das Alg noch 6 Wochen weiter (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wie in der normalen Beschäftigung auch). Ab der 7. Woche wirst Du im AA abgemeldet und mußt Krankengeld beantragen. Wenn Du gesund bist, mußt Du Dich im AA wieder alo melden, dann laufen die restlichen Anspruchstage weiter. Ab der 7. Woche sparst Du also Deinen Anspruch auf Alg auf. Bei Alhi ist es allerdings anders, die wird eh für ein Jahr bewilligt.

Gruß Namensvetter Holger

Krankheitstage werden ignoriert?
Hallo,

ich meine jetzt ganz gewöhnliche Krankschreibungen von vielleicht 10 oder 14 Tagen mal.

Heißt das also, wenn man arbeitslos ist, und, sagen wir mal, das Kontintent noch 200 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld ist, dass diese 200 Tage bestehen bleiben, egal, ob man jetzt 10 Tage krankgeschrieben ist oder nicht?

Holger

Hallo Holger,
die Erklärung war ja recht eindeutig. Ich versuche mal eine Interpretation.

Wenn Du weniger als sechs Wochen krank bist, greift die ‚Lohnfortzahlung im Krankheitsfall‘, Du bekommst also weiter Geld vom AA, deshalb zählt das auch weiter für die Arbeitslosigkeit mit. Danach bekommst Du Dein Geld von der Krankenkasse (für 72 Wochen) und nicht vom AA, also zählt das auch nicht als Leistung von AA, denn es hat ja nicht gezahlt. …

Gruß, Rainer