Arbeitslosenunterstützung nach Auslandsaufenthalt

Hallo,

nachdem ich über 5 Jahre für eine deutsche Firma im Ausland gearbeitet habe, droht mir nun die Kündigung und somit die vorübergehende Arbeitslosigkeit in Deutschland. Während meines Auslandsaufenthaltes habe ich alle Sozialversicherungen in Deutschland brav weiterbezahlt.
Steht mir damit in Deutschland ALG zu, oder muss ich erst wieder meinen Anspruch in Deutschland erarbeiten ?
Ein Bekannte berichtete mir das mir, das mir nach der Rückkehr vom Auslandseinsatz keine Arbeitslosenunterstützung in Deutschland zustehen würde,obwohl ich immer fleißig einbezahlt habe.
Ist der direkte Weg vom Zahlmeister zum Sozialfall möglich ?

herzlichen Dank für Eure Antworten, und die besten Grüße aus Ungarn!
Michèl

nachdem ich über 5 Jahre für eine deutsche Firma im Ausland
gearbeitet habe, droht mir nun die Kündigung und somit die
vorübergehende Arbeitslosigkeit in Deutschland. Während meines
Auslandsaufenthaltes habe ich alle Sozialversicherungen in
Deutschland brav weiterbezahlt.
Steht mir damit in Deutschland ALG zu, oder muss ich erst
wieder meinen Anspruch in Deutschland erarbeiten ?

Hallo !
An Deinen monatlichen Abrechnungen müßtest Du doch ersehen, ob Du Arbeitslosenversicherung bezahlt hast. Das wäre sehr einfach zu kontrollieren.
Da Du aber fragst, habe ich das Gefühl, da ist was faul. Hatte dieser deutsche Arbeitgeber eine Niederlassung in dem Ausland und Du warst dort angestellt?? Dann sieht es gar nicht gut aus.

Ich war bei einer deutschen Firma im Ausland angestellt ohne Arbeitslosenversicherung. Habe mich im Urlaub immer wieder beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet. Dadurch blieb dieser Schutz erhalten. Deiner wäre nach 5 Jahren weg.

Ein Bekannte berichtete mir das mir, das mir nach der Rückkehr
vom Auslandseinsatz keine Arbeitslosenunterstützung in
Deutschland zustehen würde,obwohl ich immer fleißig einbezahlt
habe.

Wenngezahlt wurde, bekommst Du auch!!

Gruß max

Hallo!

Vorerst mal eine Frage: War die Beschäftigung bereits im Voraus vertraglich zeitlich begrenzt, also ein Arbeitsvertrag auf nur 5 Jahre? Oder war die Beschäftigung in Ihrer Eigenart vertraglich begrenzt, du musstest also nur für ein bestimmtes Projekt bis zu dessen Fertigstellung ins Ausland?

Wenn du die Fragen noch beantwortest, kann ich dir weiterhelfen!

Viele Grüße
Florian Mair