Hallo,
wenn es in der Presse heißt, „die für Anfang 2008 beschlossene Senkung von 4,2 auf 3,9 Prozent“, sind die genannten Zahlen dann der Gesamtbetrag, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, oder bezahlt jede der beiden Seiten soviel?
Grüße
Carsten
Hallo,
damit ist der Prozentsatz gemeint, den der AN zahlt, oder auch den den der AG zahlt. Ist ja äquivalent.
Gruß
Phoebe
Servus Carsten,
das ist jetzt nicht Gegenstand des Arbeitsrechtes, sondern des Sozialversicherungsrechtes:
Der Beitrag zu den verschiedenen Teilen der Sozialversicherung ist immer der Gesamtbeitrag, wenn nicht explizit von „Arbeitnehmeranteil“ oder „Arbeitgeberanteil“ die Rede ist.
Wir sind schon so das dauernde Genöle über die Lohnnebenkosten gewohnt, dass es kaum glaublich scheint, aber es ist so: Die von Dir genannten Zahlen betreffen den Gesamtbeitrag. Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil sind jeweils die Hälfte davon.
Schöne Grüße
MM
Servus Phoebe,
das stimmt jetzt aber nicht.
Dann wäre der Gesamtbeitrag zur Arbeitslosenversicherung derzeit 8,4 %…
So teuer war sie, seit ich damit umgehe, noch nie.
Es geht tatsächlich um den Gesamtbeitrag, der von derzeit 4,2 % noch weiter gesenkt werden soll. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte davon.
Falls Du angestellt tätig bist: Schau schlicht mal auf die Gehaltsabrechnung, was Dir da abgezogen wird.
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
du hast natürlich völlig recht! War ein Gedankenfehler von mir.
Gruß
Phoebe