Arbeitslosenversicherung= ALG 1 und ALG 2 ?

Hallo, ich hätte mal eine Frage:
Umfasst die Arbeitslosenversicherung sowohl ALG I als auch ALG II? zahlreiche Internetseiten sagen die Arbeitslosenversicherung sei im SGB III geregelt. Warum nicht auch in SGB II wenn ALG II auch zur Arbeitslosenversicherung gehört? oder gehört ALG II überhaupt auch hier rein und wo steht das?

Hallo, da hast Du einen Bereich ausgesucht, der mir fast völlig fremd vorkommt und wovon ich am wenigsten Kenntnisse habe.

Hier vielleicht etwas hilfreichere Links :

http://www.arbeitsagentur.de/Navigation/zentral/Buer…

http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/arbeitslos…

Viele Grüße zum 1. Mai!!
AK

Hi,
ALGII , HartzIV ist in SGBII geregelt. ALGII ist jedoch Grundsicherung, früher als Sozialhilfe bekannt und gehört daher nicht unbedingt zur Arbeitslosenversicherung. Die Finanzierung hierzu erfolgt teilweise durch die Länder.
siehe auch:

http://www.sozialhilfe24.de/forum/politisch-und-sozi…

Gruß
Paul

Hallo.
Die Arbeitslosenversicherung ist im SGB III geregelt und umfasst das Arbeitslosengeld I. Das Arbeitslosengeld II ist keine Versicherungsleistung und ist im SGB II geregelt. Wenn Du Fragen zu dem Thema fasst am Besten unter der offiziellen Internetseite der Bundesagentur für Arbeit informieren oder telefonisch unter unserer Servicehotline.
Gruß

Hi, kann ich auch nicht so genau beantworten.
Die Arbeitslosenversicherung greift bei Arbeitslosigkeit (ALG 1) und danach kommt dann ALG 2, was aber = Hartz IV ist (Sozialhilfe), da es ja Arbeitslosenhilfe nicht mehr gibt. Also greift die AL-Versicherung eigentlich immer. Habe wahrscheinlich Deine Frage nicht richtig verstanden oder kann hier auch keine näheren Angaben machen.

Hallo palmenmädchen, leider kann ich dir bei deinem Problem nicht helfen.

Gruß hexe1971

Nachschauen unter Sozialhilfe24.de

Hallo Palmenmädchen,

da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Bin aber sicher Agentur für Arbeit kann genaue Auskunft geben.

Gruß

Crash

Hallo palmenmädchen,

das Recht der Arbeitslosenversicherung ist im SGB III geregelt. Areitnehmer und Arbeitgeber zahlen Beiträge ein. Bei Arbeitslosigkeit erhält man von der Arbeitsagentur ein Arbeitslosengeld - in der Regel für 1 Jahr.

Im SGB II geht es um die Grundsicherung, z. B das Alg II auch Harz IV genannt. Anspruch hat jeder Erwewrbsfähige, der nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügt unabhängig von Beitragszahlungen. -finanziert wird aus Steuermitteln. Zuständig sind die Jobcenter.

Weitere Infos unter: WWW.arbeitsagentur.de

bis denne

Hallo, ich hätte mal eine Frage:
Umfasst die Arbeitslosenversicherung sowohl ALG I als auch ALG
II?

Hallo,
eim SGB III handelt es sich um eine Art „Weiterentwicklung-/Fortsetzung“ des SGB II.
Das ALG I ist eine reine Arbeitslosenversicherungs-Leistung und wird eben aus deren Beiträgen finanziert, über die Arbeitsagentur.
Bei ALG II (Hartz IV)handelt es sich um eine Art Gemischware.
D.h., dass die Vermittlungsstellen Teils aus kommunale (steuerrelevant)Stellen und zum anderen Teil arbeitsagenturmässigen
(arbeitslosenversicherungsrelevant)Stellen. Diese teilen sich die Immobilien, Stellen und Finanzen (also auch die Hartz 4- Leistungen.
Lektüre: SGB (Sozialgesetzbuch).

Sorry, keine Ahnung