Arbeitslosenversicherung Arbeitsstunden abhängig?

hallo!

person a reduziert die wöchentliche arbeitszeit von 37 std. (vz) auf 20 std. (tz).

nun ist person a erzählt worden, dass man bei 20 std. nicht arbeitslosenversichert sei.

ist da was dran?

viele grüße
whitby

Hallo,

nun ist person a erzählt worden, dass man bei 20 std. nicht
arbeitslosenversichert sei.

ist da was dran?

nein, wenn es keine Geringfügige Beschäftigung ist (max 400.- €).

Gruß
Otto

Hallo,

diese 20-Stundengrenze hat nur bei Studenten und Fachschülern die Bedeutung, dass keine Sozialversicherung außer Rentenversicherung eintritt.

Bei allen anderen Personen besteht die komplette Sozilversicherung inkl. Arbeitslosenversicherung unabhängig von der Stundenzahl (Ausnahme: 400-Euro-Job).

Gruß

RHW