hallo!
person a reduziert die wöchentliche arbeitszeit von 37 std. (vz) auf 20 std. (tz).
nun ist person a erzählt worden, dass man bei 20 std. nicht arbeitslosenversichert sei.
ist da was dran?
viele grüße
whitby
hallo!
person a reduziert die wöchentliche arbeitszeit von 37 std. (vz) auf 20 std. (tz).
nun ist person a erzählt worden, dass man bei 20 std. nicht arbeitslosenversichert sei.
ist da was dran?
viele grüße
whitby
Hallo,
nun ist person a erzählt worden, dass man bei 20 std. nicht
arbeitslosenversichert sei.ist da was dran?
nein, wenn es keine Geringfügige Beschäftigung ist (max 400.- €).
Gruß
Otto
Hallo,
diese 20-Stundengrenze hat nur bei Studenten und Fachschülern die Bedeutung, dass keine Sozialversicherung außer Rentenversicherung eintritt.
Bei allen anderen Personen besteht die komplette Sozilversicherung inkl. Arbeitslosenversicherung unabhängig von der Stundenzahl (Ausnahme: 400-Euro-Job).
Gruß
RHW