Hallo liebe Experten,
folgende Frage habe ich bezüglich der Arbeitslosenversicherung für Selbständige (schon einmal gestellt - leider bisher unbeantwortet):
Wenn der so versicherte Selbständige die Arbeitslosenversicherung nach dem 31.03.2011 kündigen möchte - welches Datum gilt für die Prüfung der 5-Jahres-Frist: Das Datum des Beginns des aktuellen Versicherungsverhältnisses, z. B. der 01.01.2009 oder der Tag des Gültigkeitsbeginns der 5-Jahres-Frist, somit der 01.01.2011?
Meine Meinung ist, daß der Beginn des aktuellen Versicherungsverhältnisses zählt, somit z. B. der 01.01.2009.
Darüber hinaus ergibt sich folgender neuer Aspekt: Wenn man eine „normale“ Versicherung abschließt, z. B. eine private Unfallversicherung, dann kann man spätestens zum Ablauf von 3 Versicherungsjahren kündigen, egal wie der Vertrag abgeschlossen wurde, also auch ein 10-Jahres-Vertrag ist so kündbar.
Kann man diese Regelung nicht auch auf die AlV für Selbständige übertragen? Ich weiß, daß die AlV nach dem SGB III geregelt ist, aber Versicherung ist Versicherung…
Besten Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald