Hallo liebe Experten,
folgende Frage habe ich bezüglich der Arbeitslosenversicherung für Selbständige:
Wenn der so versicherte Selbständige die Arbeitslosenversicherung nach dem 31.03.2011 kündigen möchte - welches Datum gilt für die Prüfung der 5-Jahres-Frist: Das Datum des Beginns des aktuellen Versicherungsverhältnisses, z. B. der 01.01.2009 oder der Tag des Gültigkeitsbeginns der 5-Jahres-Frist, somit der 01.01.2011?
Meine Meinung ist, daß der Beginn des aktuellen Versicherungsverhältnisses zählt, somit z. B. der 01.01.2009.
Besten Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald