Arbeitslosenversicherung - Kündigung

Hallo liebe Experten,

folgende Frage habe ich bezüglich der Arbeitslosenversicherung für Selbständige:

Wenn der so versicherte Selbständige die Arbeitslosenversicherung nach dem 31.03.2011 kündigen möchte - welches Datum gilt für die Prüfung der 5-Jahres-Frist: Das Datum des Beginns des aktuellen Versicherungsverhältnisses, z. B. der 01.01.2009 oder der Tag des Gültigkeitsbeginns der 5-Jahres-Frist, somit der 01.01.2011?

Meine Meinung ist, daß der Beginn des aktuellen Versicherungsverhältnisses zählt, somit z. B. der 01.01.2009.

Besten Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Falsches Brett! -> ‚Arbeits- & Sozialamt‘
Hallo,

folgende Frage habe ich bezüglich der Arbeitslosenversicherung für Selbständige:

damit kannst du eigentlich nur die der Bundesagentur für Arbeit meinen: http://www.arbeitsagentur.de/bund/generator/goto?id=…, weswegen du das falsche Brett erwischt hast. Das gehört nämlich (entgegen dem Rest der Sozialversicherungsthemen) ins Brett „Arbeits- & Sozialamt“!

Vielleicht ist der Mod ja so nett und verschiebt deinen Artikel.

Grüße Fred

weswegen du das falsche Brett erwischt hast. Das gehört
nämlich (entgegen dem Rest der Sozialversicherungsthemen) ins Brett „Arbeits- & Sozialamt“!

Lt. Brettbeschreibung deckt das Brett Versicherungen auch die gesetzliche Sozialversicherung ab. Da es sich bei dieser Frage nicht um eine Frage zur Leistung handelt, sondern um eine versicherungstechnische Frage, nämlich nach einer Kündigung, ist der MOD so nett und läßt die Frage stehen.

Gruß

Nordlicht

MOD Versicherungen