Arbeitslosenversicherung Voraussetzung für ALG II?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgende zwei Fragen:

Hat eine arbeitsuchende und arbeitsfähige alleinstehende und kinderlose 50jährige Frau ohne Vermögen Anspruch auf das künftige Arbeitslosengeld II, obwohl sie (da sie niemals ein eigenes Einkommen hatte) zu keinem Zeitpunkt arbeitslosenversichert gewesen ist und deshalb auch kein Anrecht auf Arbeitslosengeld nach der derzeit gültigen Regelung hat?

Falls ja, trifft es dann zu, daß (im Unterschied zur Sozialhilfe) ihre Eltern nicht zur teilweisen Erstattung der Leistung herangezogen werden?

Mit bestem Dank schon im voraus für Ihre Auskunft
und freundlichen Grüßen
Eberhard E. Küttner

Hallo…
also wenn ich das richtig verstanden habe, hätte Sie doch nach aktuell geltendem Recht Anspruch auf Sozialhilfe. Allerdings könnten wohl Eltern, wie Kinder zur Erstattung herangezogen werden, ähnliches wird nächstes Jahr für ALG II gelten, da dieses doch die Sozialhife ersetzen wird. Auf den Punkt gebracht: Anspruch:ja; Dass ihre Eltern nicht herangezogen werden können:nein
(ohne Gewähr, vielleicht äussern sich ja mal die Anwälte)

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