Da Du eine rechtlich sehr verantwortungsvolle Antwort erwartest: ich kann leider nicht helfen!
sorry verspätung. wo soll der unterschied BR / Nicht BR sein?
Hallo,
also einen Anspruch hat jeder erworben, der in den letzten 2 Jahren mindesten 1 jahr versicherungspflichtig gearbeitet hat.
Nun zur Sperrzeit. Bei einer Eigenkündigung wird grundsätzlich eine Sperrzeit geprüft. Hierzu kann der Antragsteller Stellung nehmen. Da es sich im Einzelfallprüfungen handelt kann man nicht genau voraussagen, ob und wie lange eine Sperrzeit verhängt wird. Diese kann (rein wegen Eigenkündigung) bis zu 12 Wochen betragen. In vorliegender Fall hat der AN ja allerdings in „gutem Glauben gehandelt“, sofern er von der Insolvenz nichts wusste.
Grundsätzlich kann man gegen eine Sperrzeit Widerspruch einlegen. (Fristen beachten!)
Die Agenturen bieten s.g. Leistungsberatungen des Fachbereichs Leistungsrecht an. Hier kann man evtl. verbindliche Auskünfte erhalten, wie es sich in dem genannten Fall verhält.