Arbeitsloser Kranker zieht in anderes Bundesland

Hallo,

mein Vater ist schon lange arbeitslos. Im Juli hatte er eine schwere Operation und bezieht sein Geld zurzeit von der Krankenkasse. Nun zieht er in ein anderes Bundesland um. Muss er sich auch beim Arbeitsamt an- und abmelden, oder nur bei der Krankenkasse, da er beim Arbeitsamt ja zurzeit nicht geführt wird.

Dank für Tips.

susanne

Hallo,

wenn jemand arbeitsunfähig ist kan er nicht arbeitslos sein. somit hat er mit dem Arbeitsamt nichts zu tun und braucht sich bei einem Umzu dort nicht melden. Erst wenn er wieder arbeitsfähig ist und Arbeitslosengel/ -hilfe erhalten möchte, ist der Gang zum Arbeitsamt erforderlich.

Gruß
Otto

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]