Arbeitsloser wird krank während einer Sperrfrist

Hallo WWWler,

ich denke gerade über eine etwas kniffelige Rechtsfrage nach und komme
weder mit meine Rechtsgefühl noch mit meinem bescheidenen Wissen weiter.

Der fiktive Sachverhalt:
Nehmen wir mal an, ein Arbeitslosgemeldeter würde zu einen Termin ins
Arbeitsamt geladen aber diesen nicht wahrnehmen. Er bekäme deshalb
2 Wochen Sperrfrist verhängt. Innerhalb dieser Sperrfrist hätte
er einen Unfall, durch den er für 4 Wochen arbeitsunfähig würde und
würde diese Krankmeldung (gültig ab dem 12. Tag der Sperrfrist) beim
Arbeitsamt einreichen.

Die Kernfrage:
Hält die Krankmeldung den Ablauf der Sperrfrist auf, sodaß diese erst
2 Tage nach Ende der Arbeitsunfähigkeit endet?

Die Folgefrage:
Wie sieht es während der 4 Wochen, in denen er arbeitsunfähig war, mit
der Zahlung von Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe aus?

Falls diese Frage in diesem Forum falsch sein sollte, bitte ich um
Entschuldigung und den Hinweiss, wo sie eher diskutiert werden kann.

Viele Grüße

Jake

Hi!

Alles, was ich jetzt schreibe, ist nur eine Meinung und nicht fundiert!

Hält die Krankmeldung den Ablauf der Sperrfrist auf, sodaß
diese erst
2 Tage nach Ende der Arbeitsunfähigkeit endet?

Ich denke nicht!

Die Folgefrage:
Wie sieht es während der 4 Wochen, in denen er arbeitsunfähig
war, mit
der Zahlung von Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe aus?

Die Meldung einer Arbeitsunfähigkeit hat beim Bezug von ALG und ALH ja erst mal keinen Einfluss. Das Arbeitsamt weiß Bescheid, dass es einen in dieser Zeit nicht vermitteln kann, aber an den Bezügen ändert sich nichts!

Einfluss auf den Bezug hat eine AU ja erst nach Ablauf der 42 Tage, wenn dann die zuständige Krankenkasse das Krankengeld in Höhe der ALU zahlt. Und auch erst dann wird die Anspruchszeit unterbrochen.

Ich kann mir in diesem Fall nicht vorstellen, dass die Erkrankung irgendeinen Einfluss auf die Sperrfrist hat - aber das ist, wie gesagt, nur mein persönliches Empfinden!

Falls diese Frage in diesem Forum falsch sein sollte, bitte
ich um
Entschuldigung und den Hinweiss, wo sie eher diskutiert werden
kann.

Ich denke, dass es hier schon irgendwie reinpasst. Das einzige Brett, was evtl. noch besser passen würde, wäre vielleicht Ämter und Behörden… (ist jetzt aber keine Aufforderung meinerseits zum Doppelposting *g*)

Liebe Grüße
Guido