Arbeitsloses geild 1 und die zeit für eine neben beschäftigung

ich klaube das fällt ins arbeitsrecht.
also ich war lange krank geschrieben
ich war mitten in den therapien, es viellief gut
da sagte der arzt „keinigkeiten können sie schon leiste, und ich habe von der unfallkasse den auftrag bekommen wenn es ihnen soweit gut wieder geht soll ich sie gesundschreiben, aber die therapien gehen weiter.“
so bin ich also zum arbeitsamt gegangen, und die habe gesagt „passen sie auf das sie nicht über 12 stunden pro woche beschäftig sind weil sie dann nicht mehr als arbeitslos gelten“
nun bekomme ich 11h therapie pro woche 3 mal pysio, 3mal logo, 5 mal ergo.
nun ist meine frage, zählt das als beschäftigung mit rein oder nicht?
ich habe das angebot bekommen als auhilfe einmal pro monat zu arbeiten, was 6 stunde pro termin sind, darf ich das oder riskiere ich das arbeitslosen geld, und somit die kranken versicherung hmm
ein link auf die entsprechende rechtssprechung wäre schön

FAQ 1129 nicht gelesen? falsches Brett>arbeitsamt+Versicherungen
oG